Carsharing-Anbieter verliert Zulassung für 519 Fahrzeuge
Geklagt hatte eine Carsharing-Firma, deren Autos mit einem digitalen Projektor ausgestattet sind, mit dem sich Werbung und Nachrichten an die hintere rechte Fensterfläche strahlen lassen. Die Zulassungsbehörde untersagte die Nutzung und forderte zur Beseitigung des "Mangels" auf. Weil das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkam, zog das Amt die Betriebserlaubnis von 519 Fahrzeugen ein.
Sicherheitsrisiko durch Projektionen im Straßenverkehr
Zu Recht, wie nun die Verwaltungsrichter feststellten. Sie bewerteten das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit höher als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens. Die Ablenkung durch Werbeprojektionen auf Autofenstern stelle eine ernsthafte Gefahr dar, die nicht hingenommen werden könne.
Carsharing-Unternehmen muss Projektoren entfernen
Das Carsharing-Unternehmen muss nun die Projektoren abbauen, wenn es die Betriebserlaubnis wiedererlangen will. (Az.: 5 E 5778/24)