Reifenwechsel Die juristische Seite

Reifenwechsel 2021 Foto: DINO EISELE

Wenn Reifen gewechselt werden, geht’s auch darum, rechtliche Aspekte zu beachten.

Jeder Servicetermin bedeutet Kosten und Standzeiten. Da liegt es nahe, nicht nur Sommerreifen aufziehen, sondern auch gleich anstehende Reparaturen erledigen zu lassen. Nur sollten Flottenmanager die Arbeiten klar definieren. Wer die Montage der Reifen und die Spureinstellung beauftragt, kann weder eine Wartung oder Inspektion des Fahrzeugs noch Arbeiten im Bereich des Motors erwarten. Dass die Werkstatt die beauftragten Arbeiten aber fachgerecht und gewissenhaft durchführen muss, versteht sich. Der Monteur muss also die Reifen vor der Montage auf sichtbare Mängel wie zu geringe Profiltiefe, Beulen oder Einschnitte hin überprüfen. Entdeckt er etwas, muss er natürlich den Kunden informieren.

Achtung beim Einlagern

Manche Flottenbetreiber lagern ihre Räder selbst ein. Der dafür Verantwortliche sollte darauf achten, dass sie fachgerecht verstaut werden. Gleiches gilt natürlich für den Reifendienst. Denn beispielsweise bei starker Hitze könnte das Gummi beschädigt werden. Ist das später nachweislich mit schuld an einem Unfall, steht der Betrieb mit in der Haftung.

Da sich die Haftung auf alle Schäden erstreckt, die während der Einlagerung entstehen, sollte diese nicht lediglich per Handschlag, sondern durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart werden. So lassen sich Probleme vermeiden, wenn ein Kunde die Räder nicht abholt oder er bei der Abholung angebliche neue Schäden reklamiert. Egal ob Reifendienst oder eigene Werkstatt: Der Zustand der Räder sollte zum Zeitpunkt der Einlagerung festgestellt und quittiert werden. Die normale Betriebshaftpflicht deckt einlagerungsbedingte Schäden übrigens nicht ab. Dies ist nur bei der Inhaltsversicherung gegeben.

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Bei der Abholung des Fahrzeugs sollte die Werkstatt den Fahrer darauf hinweisen, dass er nach einer bestimmten Fahrtstrecke die Schrauben kontrollieren und eventuell nachziehen muss. Flottenmanager sollten dafür sorgen, dass die Fahrer dies auch tun.

Will der Fahrer Räder nach Hause nehmen oder Tauschräder zur Werkstatt mitnehmen, muss er sie fachgerecht verladen. Die Stichworte sind Formschluss und Verzurrung. Räder sollten zu einem Block zusammengefasst werden, der seinerseits an vorhandenen Zurrösen gegen Verrutschen gesichert wird. Sind die Räder in Säcken verpackt, wird dies allerdings schwierig. Abhilfe können hier die Niederzurrung oder die Umschließung mit Gurten schaffen.

Keinesfalls sollten die Räder ungesichert – etwa auf der Rücksitzbank liegend – transportiert werden. Das OLG Oldenburg musste sogar einen Fall entscheiden, bei dem einem Kunden beim Ausladen die Räder aus dem Kofferraum heraus und ins Garagentor rollten. Der Kunde verlangte Schadensersatz von der Werkstatt, weil sie die Räder schlecht gesichert hatte. Das lehnten die Richter ab. Der Kunde hätte leicht erkennen können, dass die Rücklehne hochgeklappt war. Wenn er dann den Kofferraum blindlings öffnet, ist er selbst und nicht der Reifenhändler schuld.