Reparatur Reinigungskosten sind Unfallkosten

Swiss Car wash Foto: Thomas Küppers

Wer seinen beschädigten Firmenwagen reparieren lässt, hat Anspruch auf ein sauberes Fahrzeug.

Wer den Schaden hat, hat auch den Ärger. Logisch, dass der Geschädigte nach einem Unfall wenigstens alle Kosten ersetzt haben möchte. Kürzlich entschied das AG Rastatt, dass der am Unfall Schuldige auch die Reinigungskosten in Höhe von 60 Euro brutto übernehmen muss (Az.: 16 C 279/15). Nach Auffassung des Richters liegt es auf der Hand, dass ein repariertes und lackiertes Fahrzeug vor der Rückgabe an den Kunden innen und außen endgereinigt werden muss. Dafür seien 60 Euro angemessen. Im dort entschiedenen Fall hatte auch der Kfz-Sachverständige die Kosten einer Fahrzeugreinigung in seinem Gutachten kalkuliert. Damit handelte es sich dem Grunde nach um erforderliche Wiederherstellungskosten. Laut der Anwaltskanzlei Vogt haben etliche Gerichte ähnlich entschieden.  Reinigungskosten seien nur dann nicht zu erstatten, wenn das Fahrzeug als reiner Service des Reparaturbetriebs gereinigt wird.