Schäden durch Schneepflug Winterdienst muss haften

Foto: Daimler

Im Winter müssen Autofahrer mit Schneefall von oben rechnen. Nicht jedoch damit, dass er in großen Brocken kommt – etwa von der Fräse eines Schneepflugs.

Wird ein Auto durch Schneeräumarbeiten auf der Autobahn beschädigt, haftet der Straßendienst. Das gilt laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz zumindest dann, wenn die Arbeiten auch ohne Gefährdung des Verkehrs hätten verrichtet werden können.

In dem verhandelten Fall hatte ein Schneepflug auf der Autobahn Eisbrocken aufgewirbelt, die einen Transporter auf der Gegenfahrbahn beschädigten. Der Räumdienst verweigerte die Begleichung des Schadens mit dem Hinweis, sich an alle Regeln inklusive der Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten zu haben.

Das Gericht sah das anders und folgte dabei einem Gutachten. Dieses hatte ergeben, dass die Wurfweite des vom Räumfahrzeug aufgewirbelten Schnees in direktem Zusammenhang mit der Fahrgeschwindigkeit steht. Der Räumdienst hätte also durch ein geringeres Tempo Schäden bei entgegenkommenden Fahrzeugen verhindern können. Ein "unabwendbares Ereignis" im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes lag in diesem Fall nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline nicht vor (AZ: 12 U 95/12).