Fingierte Crashs Richtig reagieren bei provozierten Unfällen

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Betrüger verwickeln ahnungslose Dienstwagenfahrer in Unfälle und kassieren bei der Versicherung ab. FIRMENAUTO zeigt, worauf Flottenchefs achten müssen.

Wer unter "merkwürdigen" Umständen in einen Unfall verwickelt wird, ist möglicher- weise Opfer ­einer Profi-Bande geworden. Wird der Betrug aufgedeckt, können Unternehmen den Schaden rückabwickeln und ­ihre Schadenquote retten.

Was passieren kann, zeigt ein Beispiel aus Mülheim an der Ruhr: Dem dortigen Verkehrskommissariat fielen Verkehrsunfälle auf, die absichtlich herbeigeführt wurden, um bei den Versicherungen abzusahnen. Laut WDR gab es Ende Juni 2015 Hausdurch-suchungen in Mühlheim, Oberhausen und Bonn. In diesem Zusammenhang stellte die Polizei auch fest, dass die Banden teilweise Verbindungen zu terroristischen Kreisen hatten.

Professionellle Banden rechnen Schäden auf Gutachtenbasis ab

Experten bestätigten, dass es sich bei den provozierten Unfällen um große Betrugs-komplexe mit sehr professionell arbeitenden Banden handelt. Die Täter haben die Schäden fiktiv, das heißt auf Basis von Gutachten abgerechnet.

Dabei blieben sie bei der Schadenhöhe immer knapp unter der Schwelle, die ­eine Meldung an das Hinweis- und Informations-System (HIS) der Versicherer erfordert. In das HIS können Versicherer unter bestimmten Umständen – etwa bei höheren Schäden – Personen und Kraftfahrzeuge melden, wenn ein Betrugsverdacht besteht. Allerdings ist es besonders schwer, einen Betrug nachzuweisen, wenn es sich um einen Einzelfall handelt. Erst wenn sich ähnliche Fälle häufen, erhärtet sich der Verdacht. Scheinbar konnten die aktuellen Banden zeitweilig von der Versicherungswirtschaft unerkannt tätig sein. Inzwischen haben die Versicherungen Maßnahmen getroffen, um solche Betrugsfälle aufzudecken, wie
Betrugsexperten bestätigen. "Betrüger, die ahnungslose Fahrer in einen Unfall verwickeln, sind besonders skrupellos", sagt Kathrin Jarosch, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Der Verband geht davon aus, dass jeder achte bis zehnte Verkehrsunfall in Deutschland typische Anzeichen einer Manipulation aufweist. Unfälle werden aber nicht nur vorsätzlich herbeigeführt, sondern auch mit Bekannten abgesprochen oder vorgetäuscht. Die jährliche Betrugssumme in der Autoversicherung soll rund zwei Milliarden Euro betragen. "Ein Großteil davon wird durch Unfälle mit Vorsatz verursacht", so Jarosch.

Dienstwagenfahrer sind überdurchschnittlich oft betroffen

Für Dienstwagenfahrer ist es aber unerheblich, aus welchem Grund die Täter ­einen Unfall provozieren. Die Täter gehen nach aktuellen Erkenntnissen immer gleich vor. So werden in der Regel unübersichtliche Kreuzungen ausgewählt und ein Helfer gibt dem Täter einen Wink, dass ein Opfer sich nähert. Mit relativ hoher Geschwindigkeit wird dann beispielsweise ein Kreuzungsunfall provoziert. Der Helfer tritt dabei meist als Zeuge auf. Oder ein Tatfahrzeug wechselt urplötzlich in der Innenstadt die Spur und verursacht so einen Auffahrunfall. Als Fahrzeuge nutzen die Täter meist Edelklasselimousinen, die schon einige Jahre auf dem Buckel haben.

Schäden werden nach der "fiktiven" Abrechnung mit der Assekuranz nur notdürftig ausgebessert und das Fahrzeug für den nächsten vorsätzlichen Crash genutzt. Opfer sind meist Fahrzeuge mit stadtfremden Kennzeichen. Die Täter hoffen so auf einen ortsunkundigen Fahrer. Daher könnten Dienst­wagenfahrer, die viel reisen, überproportional von provozierten Unfällen betroffen sein.

Bei merkwürdigen Unfallkonstella­tionen sollten Fuhrparkchefs daher den Versicherer besonders sensibilisieren und ihn auf einen möglichen Betrug aufmerksam machen. Die Versicherer dürfen nämlich auch Unfallzeugen im HIS speichern, wenn sie beispielsweise nachweislich schon mal wegen Betrugs aufgefallen sind. Nach Erkenntnissen des GDV tauchen bei organisierten Banden immer wieder die gleichen Personen als Fahrer oder Zeugen auf. Laut dem Verband kommt in 30 Prozent aller Betrugsfälle "der erste Fingerzeig" in der Regel aus dem HIS.

Gegen organisierte Kriminalität soll ein "Auffälligkeiten-Katalog" helfen, bei dem bestimmte Kriterien eine unterschiedliche Anzahl von Betrugs-Punkten auslösen. Dieser Katalog wurde nun wohl angesichts der neuesten Fälle aktualisiert. Eine Speicherung ohne Wissen des Versicherten oder Fahrzeughalters ist aber nicht erlaubt. Nach jeder Eintragung wird die betroffene Person oder der Fahrzeughalter informiert.

Eine Eintragung ins HIS bedeutet, dass  die Versicherung künftige Schäden intensiver überprüft. Zudem: Firmen können über die Informa prüfen, ob sie auf der schwarzen Liste stehen.

Wer bei einem vorsätzlichen Schaden bezahlt

Was passiert, wenn der Autofahrer schon Opfer eines Betrügers wurde und die Autoversicherung den Schaden bereits bezahlt hat? Wir fragten Thomas von Mallinckrodt, Sprecher der HUK-Coburg: Da es sich um eine vorsätzliche Schädigung handelt, muss der Autoversicherer des Täters den Schaden nicht bezahlen. Und auch bei der Kasko-Versicherung bleibt es bei der Rückstufung des Geschädigten. Der Schadenfall ist immerhin gedeckt. Wir würden uns aber eigenständig bemühen, den Schaden für unseren Versicherungsnehmer beim Betrüger zu regressieren. Dies kann der Versicherungsnehmer natürlich auch selbst in die Wege leiten. Er hat das Recht, seinen gesamten Fahrzeug- und Folgeschaden beim Betrüger geltend zu machen. Wenn dann eine Rückzahlung erfolgt, wird auch die Rückstufung rückgängig gemacht. Bei der Haftpflicht stellen wir unseren Kunden aber im Regelfall direkt von der Rückstufung frei. Für den Fall, dass keine Kasko-Versicherung besteht, könnte unter Umständen der Verein Verkehrsopferhilfe einspringen.

Hier gibt’s kostenlos Auskunft

Jeder darf kostenlos prüfen, ob er im Hinweis- und Informations-System der Versicherer eingetragen ist. Die Auskünfte gibt es aber nur schriftlich, bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden