Blitzer: Was für Firmenfahrer wichtig ist

Tempoüberschreitung
Geblitzt? Was erlaubt ist, was nicht

Auch bei Regen, Schnee oder nachts darf geblitzt werden – und das nicht nur innerorts. Wer beruflich viel fährt, sollte die Regeln und Technik der Tempomessung kennen. Der ADAC klärt auf.

Radar 2021
Foto: Wilhelm Strasser

Ob Transporter, Dienstwagen oder Kurierflotte: Wer gewerblich unterwegs ist, sammelt Kilometer – und riskiert dabei auch mal einen Schnappschuss vom Straßenrand. Doch was viele nicht wissen: Auch bei Regen, Glätte, Schneetreiben oder in der Nacht darf ganz legal geblitzt werden. Und das sogar in Kurven, sofern das Gerät dafür zugelassen ist. Der "klassische" sichtbare Blitz ist übrigens keine Pflicht – moderne Anlagen arbeiten lautlos und fast unsichtbar.

Wie genau wird eigentlich gemessen?

Deutschland nutzt verschiedene Messverfahren, die alle geprüft und zugelassen sein müssen. Lasermessungen funktionieren nach dem Weg-Zeit-Prinzip: Der Laser misst, wie lange ein reflektierter Strahl braucht – daraus ergibt sich die Geschwindigkeit. Radargeräte nutzen den Doppler-Effekt. Und Induktionsschleifen im Asphalt erfassen das Durchfahren zweier Spulen und berechnen die Geschwindigkeit aus der Zeit dazwischen.

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Benjamin Nolte

Der Laser misst, wie lange ein reflektierter Strahl braucht.

Für die Flottenpraxis heißt das: Wer den Tacho überreizt, riskiert auch an unscheinbaren Stellen eine Messung – denn die Technik ist vielfältig und immer präziser.

Zugelassen heißt: erst mal korrekt

Alle Blitzer müssen vorher eine Konformitätsprüfung durchlaufen. Ob Behörde oder zertifizierte Prüfstelle – ohne Zulassung geht nichts. Hat das Gerät den offiziellen Segen, spricht man von einem "standardisierten Messverfahren". Das heißt: Es wird angenommen, dass die Messung korrekt ist – es sei denn, der Betroffene kann das Gegenteil beweisen.

Jedes Bundesland regelt anders

Wie, wo und von wem geblitzt wird, legen die Bundesländer selbst fest. Einige schreiben Mindestabstände zur Tempobeschilderung vor – meist 150 bis 200 Meter. Andere, wie Baden-Württemberg, sehen das lockerer. Auch das Mitwirken privater Firmen ist unterschiedlich geregelt: Während manche Bundesländer externe Dienstleister ganz ausschließen, dürfen sie anderswo zumindest Hilfsdienste übernehmen – etwa den Geräteaufbau, nicht aber die Auswertung.

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Johannes Roller

Getarnte Blitzer sorgen regelmäßig für Diskussionen.

Tarnung erlaubt? Manchmal ja – aber nicht immer

Getarnte Blitzer sorgen regelmäßig für Diskussionen. Doch auch hier gilt: Jedes Bundesland hat eigene Spielregeln. Bayern erlaubt z. B. natürliche Tarnung hinter Büschen, aber keine künstlichen Maßnahmen wie Tarnnetze. Dazu kommt: Selbst wenn das Land Tarnung erlaubt, kann die Gebrauchsanweisung des Geräts andere Vorgaben machen – und die gehen im Zweifel vor.

Nur geschulte Profis dürfen messen

Blitzer aufstellen ist kein Job für Laien. Laut Gesetz dürfen nur geschulte Personen die Geräte in Betrieb nehmen. Die Aufstellung, die Tests vor Messbeginn und alle relevanten Infos müssen dokumentiert werden – z. B. im Messprotokoll. Für Unternehmen, die mit Einsprüchen gegen Bußgelder arbeiten, ist das oft ein zentraler Ansatzpunkt.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – was droht bei Tempoverstößen?

Wird ein Fahrer geblitzt, hängt das Strafmaß vom Überschreitungswert ab. Bei innerorts 20 km/h zu viel sind es 70 Euro. Ab 26 km/h droht unter Umständen ein Fahrverbot – gerade für Vielfahrer ein ernstes Problem. Der Bußgeldkatalog regelt die Strafen bundesweit einheitlich.

Fazit für Fuhrparkverantwortliche

Blitzer sind kein Mythos, sondern hochpräzise Kontrollinstanzen – auch im Regen, in Kurven oder bei Nacht. Wer regelmäßig auf Achse ist, sollte nicht nur wissen, wo das Gaspedal ist, sondern auch, wie und wo Tempokontrollen zulässig sind. Für Fuhrparkleiter gilt: Fahrer informieren, Schulungen anbieten – und bei Zweifeln die Messprotokolle prüfen lassen.