EU verschiebt CSRD-Berichtspflicht

EU entlastet Unternehmen
CSRD-Berichtspflicht soll verschoben werden

Die EU will mit dem Omnibus-Paket die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit verschlanken. Der GDV lobt das Vorhaben – sieht aber noch Luft nach oben bei Klarheit, Timing und Praxisnähe. Die Details lesen Sie hier.

EU Fahne 2025
Foto: artJazzGettyImages@viaCanva

Mit dem sogenannten "Omnibus Simplification Package" nimmt die Europäische Kommission gezielt kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in den Fokus. Ziel ist es, die teils komplexen und aufwändigen Berichtspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit zu verschlanken und die bürokratische Belastung spürbar zu reduzieren. Die Kommission möchte damit nicht nur die Wirtschaft entlasten, sondern auch die Akzeptanz für Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen.

Besonders im Blick: die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sowie die geplante CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Beide Regelwerke bringen für Unternehmen teils erheblichen Aufwand mit sich, etwa beim Sammeln, Prüfen und Darstellen von Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette.

"Stop-the-Clock" soll Unternehmen Luft verschaffen

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist der Vorschlag, die Anwendungsfristen für CSRD und CSDDD zu verschieben. Damit sollen Unternehmen mehr Zeit erhalten, sich strukturell und organisatorisch auf die komplexen Anforderungen vorzubereiten. Dieser Vorschlag wird in Brüssel treffend als "Stop-the-Clock-Initiative" bezeichnet.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Vor allem für KMU sei die Fristverschiebung ein wichtiges Signal, dass politische Entscheidungsträger die Praxisanforderungen ernst nehmen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, die Entlastung auf halber Strecke enden zu lassen.

Standards überarbeiten statt nur verschieben

Parallel zur Fristverlängerung plant die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese legen fest, wie Unternehmen künftig über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berichten müssen.

Mit der Überarbeitung beauftragt ist die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – ein beratendes Fachgremium auf EU-Ebene. Der GDV hat angekündigt, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Praxisnähe zu machen.

Denn klar ist: Die bestehenden ESRS gelten vielfach als technisch überfrachtet, komplex und schwer verständlich – insbesondere für Unternehmen, die bislang keine Nachhaltigkeitsberichte erstellt haben.

GDV fordert mehr Klarheit und Konsistenz

Neben mehr Zeit fordert der GDV vor allem inhaltliche Vereinfachung und bessere Abstimmung zwischen verschiedenen Regelwerken. Denn die CSRD steht nicht allein: Auch die Taxonomieverordnung, die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die Solvency-II-Richtlinie beinhalten Berichtspflichten mit Bezug zu Nachhaltigkeit.

Unklare Schnittstellen oder widersprüchliche Anforderungen führen laut GDV zu Mehraufwand, Verwirrung und sinkender Aussagekraft der Berichte. Der Verband fordert daher eine konsistente, praxisgerechte Systematik, die es Unternehmen ermöglicht, Berichte effizient zu erstellen und sinnvoll auszuwerten.

Realistische Standards für nachhaltige Wirkung

Letztlich ist für den GDV entscheidend, dass Nachhaltigkeitsstandards realistisch, aber auch ambitioniert gestaltet sind. Nur wenn Unternehmen die Anforderungen verstehen, umsetzen und integrieren können, entfalten diese Richtlinien ihre gewünschte Wirkung – nämlich verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern und messbar zu machen.

Mit dem Omnibus-Paket ist ein erster, wichtiger Schritt gemacht. Entscheidend wird nun sein, wie konkret, verständlich und abgestimmt die Umsetzung erfolgt – nicht nur in Brüssel, sondern auch bei der Anwendung vor Ort in den Unternehmen.