E-Auto-Sonderabschreibung: Leasing außen vor

Förderung E-Auto
Chancen und Risiken für Kauffuhrparks

75 Prozent Sonderabschreibung auf E-Fahrzeuge – aber nur beim Kauf. Frank Hägele, Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Leasing, spricht über die Auswirkungen im Käufer-Flottenmarkt, Gebrauchtwagenpreise und die Elektrifizierung der Fuhrparks.

Chancen und Risiken für Kauffuhrparks
Foto: VMF

Mit der neuen Sonderabschreibung (AfA) von 75 Prozent für Elektrofahrzeuge setzt die Bundesregierung gezielt Anreize für Investitionen in Firmenfuhrparks – allerdings ausschließlich für Unternehmen, die ihre Fahrzeuge kaufen. Leasing als Finanzierungsform bleibt beim neuen sogenannten Innovationsbooster außen vor. Wie wirkt sich diese Regelung auf das Autoleasinggeschäft aus? Welche Risiken und Chancen ergeben sich daraus für den Flottenmarkt und die Elektrifizierung? firmenauto hat darüber mit Frank Hägele, Geschäftsführer der Deutschen Leasing, gesprochen.

Die neue Sonderabschreibung (AfA) von 75 Prozent für Elektrofahrzeuge im ersten Jahr gilt ausschließlich für gekaufte Fahrzeuge. Leasingmodelle wurden von der Regierung bislang nicht weiter berücksichtigt. Wie bewerten Sie diese Regelung aus Sicht der Deutschen Leasing für das Autoleasinggeschäft?

Zunächst finden wir es positiv, dass die Regierung Impulse für Investitionen und damit Wirtschaftswachstum setzt. Für unser Autoleasinggeschäft erwarten wir keine bzw. nur sehr geringfügige Auswirkungen. Die Sonderabschreibungen bedeuten für die Unternehmen Vorzieheffekte für die Steuerbilanz und bei den E-Fahrzeugen ist dadurch bereits im zweiten Jahr eine lineare AfA höher. Sollte ein Unternehmer dann bspw. sein Fahrzeug nach zwei Jahren verkaufen, dann hat er die Differenz zwischen Verkaufspreis und geringerem Buchwert zu versteuern. Aus unserer Sicht ist die Sonderabschreibung für die Unternehmer dann interessant, wenn sie zum Beispiel in diesem und im kommenden Jahr ein sehr hohes Ergebnis erwarten, das sie durch eine höhere AfA reduzieren können. Gleichzeitig sollte das Unternehmen dann geringere Ergebnisse in den Folgejahren erwarten.Ein potentielles Risiko sehen wir, wenn sich ein Geschäft entwickeln sollte, bei dem Unternehmen die sehr hohe AfA für das erste Jahr ansetzen und die Fahrzeuge dann in größeren Stückzahlen ins Remarketing in Jahr zwei nach der Anschaffung bringen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Gebrauchtwagenpreise haben und es sollte Ziel aller Marktakteure sein, die Gebrauchtwagenpreise bei E-Fahrzeugen zu stabilisieren und zu verbessern. Gelingt dies nicht, wird dies negative Auswirkungen auf die Akzeptanz von gebrauchten E-Fahrzeugen haben und bei Herstellern, Händlern und Leasinggesellschaften zu steigenden Portfoliorisiken führen.

Gibt es bereits Reaktionen von Ihren gewerblichen Leasingkunden?

Bislang bekommen wir wenige Rückfragen von unseren Kunden zu diesem Thema – die bekannten Leasingvorteile gelten schließlich unverändert. Flottenbetreiber schauen insbesondere wieder verstärkt auf die Risiken in Bezug auf die Entwicklung der Gebrauchtwagenpreise und häufig ist das Management eines Kauffuhrparks auch nur schwer und mit viel zusätzlichem Aufwand zu realisieren.

Welche Folgen erwarten Sie insgesamt für die Elektrifizierung gewerblicher Fuhrparks, wenn Leasingkunden von der Förderung ausgeschlossen bleiben? Droht ein Rückschlag für die E-Mobilitätsziele im Flottenmarkt?

Auch diese Entwicklung sehen wir nicht. Die Marktzahlen und auch unsere eigenen Zahlen zeigen, dass die Akzeptanz der E-Mobilität bei gewerblichen Flotten kontinuierlich steigt.

Die günstige 0,25-Prozent-Regelung für privat genutzte Dienstwagen bleibt ein starkes Argument für viele Dienstwagenfahrer. Wie wichtig ist die Erhöhung des Bruttolistenpreises auf 100.000 Euro für die Nachfrage in Ihrem Kundenkreis?

Aus unserer Sicht ist dies eher ein Nischenthema, die Erhöhung des Betrags wird gegebenenfalls den Absatz ausgewählter hochwertiger Modelle von deutschen Herstellern stützen, jedoch wird dies keine Auswirkungen in der Breite haben.