KBA: eCoC-Fahrzeugdaten jetzt online abrufen

Elektronische Fahrzeugdaten
KBA startet eCoC-Abruf per Fahrgestellnummer

Das KBA macht elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen erstmals per Fahrgestellnummer zugänglich. Der neue Dienst startet mit Pkw und leichten Nutzfahrzeugen – zunächst im XML-Format.

Kraftfahrt Bundesamt 2023
Foto: Kraftfahrt Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet ab sofort einen neuen Online-Service für den Abruf elektronischer Übereinstimmungsbescheinigungen an. Über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer lassen sich technische Daten aus dem sogenannten eCoC digital abrufen und im XML-Format herunterladen.

Welche Fahrzeuge der neue Dienst umfasst

Der Service umfasst zunächst Fahrzeuge, die ab Oktober 2019 in Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Der Schwerpunkt liegt nach Angaben des KBA auf Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Neben dem Download der vom jeweiligen Fahrzeughersteller bereitgestellten Datensätze zeigt das Portal unmittelbar grundlegende Informationen zum gesuchten Fahrzeug an. Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity oder CoC genannt, bestätigt, dass ein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht und die geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie technischen Standards der Europäischen Union erfüllt. Sie enthält die technischen Daten des jeweiligen Fahrzeugs und wird unter anderem für Zulassungs- und Verwaltungsverfahren benötigt.

KBA erwartet einfachere Verwaltungsverfahren

„Die Einführung des eCoC-Abrufservice markiert einen zusätzlichen Baustein in unserer Strategie, die Digitalisierung im Fahrzeugwesen voranzutreiben“, erklärt KBA-Präsident Richard Damm. Der neue Dienst solle den grenzüberschreitenden Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union erleichtern, Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Qualität der Fahrzeugdaten verbessern.

In einer weiteren Ausbaustufe sollen die vollständigen eCoC-Daten auch direkt online dargestellt werden. Geplant sind unter anderem deutschsprachige Feldbezeichnungen und eine nutzerfreundlichere Aufbereitung. Bislang stehen die eingereichten Datensätze vor allem als strukturierte XML-Dateien zur Verfügung.

Was der digitale Abruf Unternehmen bringt

Grundlage für den neuen Dienst ist die europäische Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen. Seit dem 5. Juli 2026 sind elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für neu hergestellte Fahrzeuge europaweit grundsätzlich verpflichtend. Für Unternehmen kann der digitale Zugriff die Übernahme technischer Fahrzeugdaten in Verwaltungs- und Flottensysteme vereinfachen. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Fahrzeug bereits ein elektronischer Datensatz des Herstellers beim KBA hinterlegt ist.