Das Landgericht München I hat einer Klage von Digital Charging Solutions (DCS) gegen EWE Go stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die beanstandete Preisgestaltung des Ladesäulenbetreibers gegen das Diskriminierungsverbot der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Die EU-Verordnung untersagt es Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte, Endkunden und Mobilitätsdienstleister bei den Preisen ungerechtfertigt unterschiedlich zu behandeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Worum DCS und EWE Go streiten
DCS hatte im Februar 2025 gegen EWE Go geklagt. Streitpunkt waren die Preise, die der Ladepunktbetreiber Elektromobilitätsdienstleistern (eMSP) für Ladevorgänge berechnet – im Vergleich zu den Konditionen für eigene Vertragskunden sowie für Ad-hoc-Ladevorgänge.
Nach den Feststellungen des Gerichts lag der Preis, den EWE Go für das Schnellladen mit hoher Leistung (HPC) in Rechnung stellte, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rund 60 Prozent über dem Preis für die eigenen Vertragskunden. Zum Rechtsstreit gehörte außerdem eine Blockiergebühr, die laut DCS nur gegenüber anderen Elektromobilitätsdienstleistern erhoben wurde.
AFIR gilt auch für eigene Vertragstarife
Nach Auffassung des Gerichts greift das Diskriminierungsverbot der Verordnung auch dann, wenn ein Betreiber an seinen Ladepunkten eigene Vertragstarife anbietet. EWE Go wurde demnach verurteilt, von DCS in der beanstandeten Form keine höheren Preise als von Ad-hoc- und eigenen Vertragskunden zu verlangen. Dies gilt auch für die Blockiergebühren. Darüber hinaus stellte das Gericht laut DCS fest, dass EWE Go Schäden ersetzen muss, die DCS seit dem 13. April 2024 entstanden sind und künftig entstehen. EWE Go wurde hierzu auch zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt.
Was die AFIR-Verordnung bei Ladepreisen vorgibt
Artikel 5 Absatz 3 der AFIR schreibt vor, dass Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte bei ihren Preisen weder zwischen Endkunden und Elektromobilitätsdienstleistern noch zwischen verschiedenen Elektromobilitätsdienstleistern diskriminieren dürfen. Unterschiedliche Preise sind nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind. Nach Angaben von DCS handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zur Preisdiskriminierung nach dieser AFIR-Vorschrift. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung der Vorgaben gibt es bislang nicht.
Welche Folgen könnte das Urteil für den Lademarkt haben?
Unterschiedliche Einkaufskonditionen beeinflussen, zu welchen Preisen Mobilitätsdienstleister das Laden an öffentlichen Ladepunkten anbieten können. Das Urteil könnte daher Auswirkungen auf die Preisgestaltung im deutschen Lademarkt haben. Wie weit diese reichen, bleibt abzuwarten – auch weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.





