Bundesverband Fuhrparkmanagement Neid und Konkurrenzgefühle?

Leasing, Vertragsarten

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement nimmt Stellung zu aktuellen Themen. Heute: Angebote der Dienstleister

"Superlative gehören zu einer schreienden Form, mit der man behutsam umgehen sollte. Die Verwendung von Superlativen ist immer eine Anmaßung: das Äußerste zu kennen, damit niemand mehr übersteigern kann", sagte einst der deutsche Sprachpapst Wolf Schneider. Und in der Tat wird gesteigert, was es gar nicht zu steigern gibt. Da redet man von der optimalsten Lösung oder dem schwärzesten Tag. Doch was ist, wenn man der Meinung ist, das beste Angebot zu besitzen? Darf man das nicht sagen? Vorsicht, sagen die Juristen. Es könnte wettbewerbsrechtlich problematisch werden.

Wer davon spricht, das Beste anzubieten, oder sich mit fremden Federn schmückt (Von Zahnärzten empfohlen ...), der muss in der Lage sein, den Beweis anzutreten. Bei allem, was man messen kann, ist das einfach. Aber was ist mit qualitativen Fragen? Was ist, wenn die Überschrift eines Seminars identisch ist, aber die Erfahrung und Qualifikation des Dozenten komplett unterschiedlich sind. Oder noch besser, sie sind vollkommen gleich. Nur Dozent eins ist sehr introvertiert und kann den Lehrstoff nicht vermitteln. Schwierig, schwierig.

Sei es drum, viele Dinge kann man einfach nicht bewerten. Dazu kommt, dass die individuellen Erfahrungen und Wissen eine Rolle spielen. So spielen einige Anbieter gerne mit "Framing" und setzen einen Rahmen, der vielleicht etwas übertrieben ist. Andere schauen gar nicht auf sich, sondern besorgt, ob jemand ihnen das Wasser abgräbt – und klagen. Mit hohem Niveau hat das meistens nichts zu tun, sondern mit Unsicherheit und Frustration. Denn wer wirklich gut ist, der schaut auf sein eigenes Produkt. Den Wert werden die Kunden anerkennen. Schlecht, wenn Juristen das tun sollen.