E-Auto-Förderung greift nicht: DAT: Neue Abschreibung geht an der Praxis vorbei

E-Auto-Förderung greift nicht
DAT: Neue Abschreibung geht an der Praxis vorbei

Mit der Sonderabschreibung für neue E-Autos will der Staat gewerbliche Nutzer locken. Doch in Leasingflotten verpufft der Effekt – so das Fazit der DAT im aktuellen Kommentar zum „Innovationsbooster“.

Die geplante Sonderabschreibung für E-Autos hilft Käufern – doch Flottenmanager mit Leasingverträgen profitieren kaum.
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75 Prozent Sonderabschreibung im ersten Jahr – mit diesem steuerlichen Anreiz will die Bundesregierung gewerbliche Investitionen in batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) fördern. Das Konzept wurde im Juni 2025 als Teil des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ vorgestellt. Ziel ist es, die Antriebswende im Unternehmenssektor zu beschleunigen. Die DAT (Deutsche Automobil Treuhand) hat die Pläne unter die Lupe genommen – mit einem nüchternen Fazit: Für die Realität im Flottenalltag sei der Innovationsbooster nur bedingt geeignet.

Leasing dominiert – doch davon spricht die Förderung nicht

Die große Leerstelle im Gesetz: Die Sonderabschreibung gilt nur beim Fahrzeugkauf. Doch gerade im gewerblichen Bereich, insbesondere bei Flottenfahrzeugen, dominiert das Leasing. Laut DAT werden aktuell rund 80 Prozent aller E-Autos im Fuhrpark über Leasingverträge angeschafft. Leasingnehmer können jedoch keine Abschreibung geltend machen, weil sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind. DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann bringt es auf den Punkt: „Die Maßnahme zielt an der Realität vieler Firmenkunden vorbei.“

Vorteile landen beim Leasinggeber

Auch wenn Leasinganbieter die steuerlichen Vorteile theoretisch über geringere Leasingraten an ihre Kunden weitergeben könnten – in der Praxis bleibt das unklar. Die DAT sieht deshalb keine automatische Entlastung bei Unternehmen, die ein Fahrzeug leasen. Der Effekt bleibe ungewiss und sei für Flottenverantwortliche weder kalkulierbar noch transparent.

Kurze Leasingverträge als Nebeneffekt?

Ein weiteres Risiko sieht Martin Weiss, Leiter Fahrzeugbewertung bei der DAT, in der möglichen Reaktion des Marktes: Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, könnten Anbieter künftig verstärkt auf kurzfristige Leasingverträge setzen – etwa über 12 oder 24 Monate. Das könnte zu einem stärkeren Rückfluss junger Elektroautos auf den Gebrauchtwagenmarkt führen. Die Folge: ein Überangebot, sinkende Restwerte und schwieriger zu vermarktende Rückläufer – gerade bei Flotten mit vielen E-Fahrzeugen im Umlauf.

Auch der Privatmarkt bleibt außen vor

Nicht nur Leasingkunden, auch Privatpersonen sind von der geplanten Sonderabschreibung ausgeschlossen. Doch gerade sie könnten bei der Verwertung gebrauchter E-Autos als wichtige Zielgruppe dienen – etwa beim Verkauf von Leasingrückläufern aus der Flotte. Die DAT warnt: Wird der Privatkunde systematisch aus Fördermechanismen ausgeschlossen, leidet mittelfristig die Nachfrage im Gebrauchtwagenmarkt.

Verlagerung statt Stärkung der Elektromobilität

Laut DAT besteht die Gefahr, dass die neue Abschreibung nicht zu einem Mehr an E-Mobilität führt, sondern lediglich Investitionen zeitlich verlagert. Unternehmen könnten geplante Anschaffungen vorziehen – nicht aber grundsätzlich mehr E-Autos in ihre Flotten holen. Damit würde die Maßnahme kurzfristig die Zahlen nach oben treiben, ohne langfristig einen echten Strukturwandel zu unterstützen.

Fehlanreize statt Planungssicherheit

Flottenmanager benötigen bei der Elektrifizierung vor allem Planungssicherheit – etwa bei Ladeinfrastruktur, Betriebskosten und Restwerten. Die DAT vermisst diese Aspekte in der aktuellen Ausgestaltung des Förderprogramms. „Solange diese strukturellen Fragen nicht geklärt sind, bleibt jede Förderung Stückwerk“, so das Fazit im DAT-Kommentar.

Was wirklich helfen würde

Aus Sicht der DAT wären andere Hebel wirkungsvoller – etwa:

  • eine breitere Anrechenbarkeit auch auf Leasingfahrzeuge,
  • klare Regeln zur Strompreisgestaltung für Fuhrparks,
  • Förderprogramme für Ladeinfrastruktur,
  • Zuschüsse für digitale Fuhrparklösungen,
  • sowie eine gezielte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die oft nur begrenzte Ressourcen für den Umstieg aufbringen können.

Gut gemeint, aber unvollständig

Die Sonderabschreibung für neue E-Autos mag steuerlich attraktiv sein – für viele Flottenverantwortliche bleibt sie jedoch ohne spürbaren Effekt. Die DAT bringt es nüchtern auf den Punkt: Die Förderung sei „gut gemeint, aber in ihrer jetzigen Form unzureichend“. Statt eines echten Innovationsboosters droht ein Placebo-Effekt – zumindest für die Mehrheit der gewerblichen Fahrzeugnutzer.