Mit dem EU Data Act will die EU den Zugang zu Daten erleichtern und so Wettbewerb und Innovation fördern. Was auf den ersten Blick sinnvoll klingt, wirft für Flottenbetreiber zahlreiche Fragen auf. Der Zugriff auf Fahrzeugdaten könnte durch die Verordnung zwar transparenter werden, doch gleichzeitig entstehen neue rechtliche Unsicherheiten und steigende Compliance-Kosten.
Der EU Data Act im Fuhrparkmanagement
Das Whitepaper der Allane Mobility Group beleuchtet, warum der EU Data Act für Fuhrparks und Leasingunternehmen nur begrenzten Nutzen bringt. Besonders der Datenschutz und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stehen dabei im Mittelpunkt.
Flottenfahrzeuge als Datensammler. DSGVO regelt alles?
Moderne Fahrzeuge sammeln eine enorme Menge an Daten: GPS-Positionen, Fahrverhalten, Infotainment-Nutzung oder sicherheitsrelevante Informationen. Besonders im Fuhrparkmanagement sind diese Daten wertvoll, um Fahrzeuge effizienter einzusetzen, Wartungszyklen zu optimieren und Betriebskosten zu senken.
Doch genau hier liegt das Problem. Die meisten dieser Daten lassen sich direkt einem Fahrer zuordnen und gelten deshalb als personenbezogen. Damit unterliegen sie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bereits jetzt den Zugang zu diesen Informationen streng regelt. Der EU Data Act bringt in diesem Bereich kaum Mehrwert, da personenbezogene Fahrzeugdaten weiterhin durch die DSGVO geschützt bleiben.
Datennutzung im Flottenmanagement bleibt schwierig
Ein großes Hindernis für Flottenbetreiber ist die Einwilligung der Fahrer zur Datennutzung. Ohne deren Zustimmung dürfen Fahrzeugdaten nicht verarbeitet oder weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann zudem jederzeit widerrufen werden, was eine verlässliche Datennutzung im Fuhrpark erheblich erschwert.
Für Flottenmanager bedeutet das: Selbst, wenn der EU Data Act den Zugang zu Fahrzeugdaten grundsätzlich erleichtert, bleibt die praktische Umsetzung schwierig. Hersteller könnten sich auf den Schutz personenbezogener Daten berufen und weiterhin bestimmte Informationen zurückhalten.

Ein großes Hindernis für Flottenbetreiber ist die Einwilligung der Fahrer zur Datennutzung. Ohne deren Zustimmung dürfen Fahrzeugdaten nicht verarbeitet oder weitergegeben werden.
Datenfreigabe oder Gefahr für Geschäftsgeheimnisse?
Ein weiteres kritisches Thema ist der Schutz von Unternehmensgeheimnissen. Der EU Data Act sieht vor, dass Unternehmen ihre Daten freigeben müssen, wenn dies wirtschaftlich notwendig ist. Diese unklare Formulierung sorgt für Unsicherheit.
Große Unternehmen wie SAP und Siemens sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnen davor, dass dies sensible Betriebsgeheimnisse gefährden könnte. Besonders für Leasinganbieter oder größere Fuhrparks, die auf datenbasierte Dienstleistungen setzen, könnte diese Regelung problematisch werden.
Mehr Aufwand für Flottenbetreiber – und wer profitiert?
Die Umsetzung des EU Data Acts bedeutet für Fuhrparks vor allem zusätzliche Kosten. Unternehmen müssen in Datenschutzmaßnahmen, IT-Sicherheit und rechtliche Beratung investieren, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Große Konzerne können diese Kosten abfedern, doch für kleinere Fuhrparks und Leasinganbieter wird das eine Herausforderung.
Fraglich ist zudem, ob Flottenbetreiber überhaupt von der neuen Verordnung profitieren. Theoretisch könnte der EU Data Act den Zugang zu wichtigen technischen Daten erleichtern, die für Wartung oder Schadenmanagement nützlich wären. Doch in der Praxis wird der Datenschutz weiterhin ein großes Hindernis bleiben.
Ein Gesetz mit wenig Mehrwert für Fuhrparks
Die Idee hinter dem EU Data Act ist gut, doch für das Flottenmanagement bleibt sein Nutzen begrenzt. Die DSGVO regelt bereits den Umgang mit personenbezogenen Fahrzeugdaten, und der EU Data Act ändert daran nichts. Gleichzeitig entstehen neue Hürden, wenn Unternehmen verpflichtet werden, Daten freizugeben, ohne dass klar ist, welche Informationen darunterfallen.
Für Flottenbetreiber bedeutet das vor allem steigende Compliance-Kosten und Unsicherheiten bei der Datennutzung. Während Hersteller und große Konzerne langfristig von der Regelung profitieren könnten, bleibt der Mehrwert für Fuhrparks und Leasinganbieter fraglich. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann sich jedoch besser auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten.