E-Autos bedeuten neue Abschleppanforderungen
Verunfallte und liegen gebliebene E-Autos werden Fahrern und Abschleppunternehmen künftig häufiger begegnen. Das Bergen und Abschleppen ist eigentlich kein Problem, läuft im Detail aber anders ab als bei konventionellen Fahrzeugen. Wo genau die Besonderheiten liegen, geht aus einer neuen gemeinsamen Handlungsempfehlung von ADAC, Autoindustrie, Versicherern und Feuerwehren hervor.
Leitfaden: E-Autos sind grundsätzlich sicher
Grundbotschaft des Leitfadens: Elektroautos sind ähnlich sicher wie herkömmliche Fahrzeuge. Beim Abschleppen werden sie in der Regel genauso behandelt wie Benziner oder Diesel. Entscheidend ist, ob das Hochvoltsystem – also die Traktionsbatterie und ihre Leitungen – durch Unfall oder Panne betroffen ist.
Wann keine besonderen Vorgaben gelten
Bei vielen Pannen, etwa einem Reifenschaden oder einem Defekt in der 12-Volt-Elektrik, gibt es keine speziellen Vorgaben. Dann kann das Fahrzeug wie jedes andere Auto verladen und zur Werkstatt gebracht werden. Erst wenn im Display eine Störung des Hochvoltsystems angezeigt wird oder die Batterie sichtbar beschädigt ist, greifen zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Wer nach schweren Unfällen entscheidet
Nach schweren Unfällen haben zunächst Rettungsdienst und Feuerwehr das Sagen. Sie sichern die Unfallstelle, retten Insassen und können das Hochvoltsystem nach Herstellervorgaben deaktivieren. Erst wenn keine akute Gefahr mehr besteht, wird das Fahrzeug an Polizei oder Abschleppdienst übergeben – idealerweise mit einem Übergabeprotokoll.
Hochvoltbatterie: mögliche Risiken und Warnzeichen
Das eigentliche Risiko geht von der Hochvoltbatterie aus. Sie enthält viel Energie und brennbare Materialien, kann aber nur unter bestimmten Bedingungen in Brand geraten: etwa bei starker Deformierung oder längerer Hitzeeinwirkung. Warnzeichen sind starke Erwärmung, Gasentwicklung, Zisch- oder Knackgeräusche sowie dichter Rauch.
Warum Quarantäneflächen empfohlen werden
Eine Explosion gilt dank Sicherheitsventilen als sehr unwahrscheinlich. Es kann jedoch zeitverzögert – Stunden oder Tage später – zu einem Brand kommen, etwa bei Wassereintritt oder mangelhafter Kühlung. Deshalb empfiehlt der Leitfaden Quarantäneflächen: E-Autos mit möglichem Batterieschaden sollen mit Abstand abgestellt und überwacht werden. Bleibt die Temperatur stabil, ist nach ein bis wenigen Tagen meist keine besondere Verwahrung nötig.
Transport als Gefahrgut, aber ohne strenge Auflagen
Auch beim Transport gelten Elektroautos als Gefahrgut – wie jedes Fahrzeug mit Betriebsstoffen. Solange kein akutes Risiko von der Batterie ausgeht, dürfen Abschleppunternehmen die Autos ohne besondere Einschränkungen zur Fachwerkstatt bringen. Dort prüfen Hochvoltexperten den Batteriezustand und bauen sie bei Bedarf aus.
Besonderheiten beim Unfall an der Ladesäule
Kommt es direkt an der Ladesäule zum Unfall, gilt: Ist das Auto noch angeschlossen, dürfen Fahrer oder Abschlepper die Verbindung nicht selbst trennen. In Notfällen übernimmt dies die Feuerwehr, ansonsten der Betreiber der Ladesäule.
Was Autofahrer und Abschleppdienste beachten sollten
Für Autofahrer bedeutet der Leitfaden: Warnhinweise im Display ernst nehmen, Abstand halten und Profis arbeiten lassen. Abschleppdienste und Werkstätten benötigen spezielle Schulungen und müssen Hersteller-Rettungsdatenblätter beachten. Panik ist nicht nötig – Experten betonen die sichere Handhabung von E-Autos bei Pannen und Unfällen.









