Im Kern geht es dabei vor allem um die Absicherung von Schäden am Akku. Denn die Kaskoversicherung deckt nicht jede Gefahr ab, zum Beispiel wenn die Batterie bei Frost nicht regelmäßig voll aufgeladen wird und es in der Folge zu einem Ladeschaden kommt.
Umgekehrt können Fahrer eines Elektroautos mit einem hinzugeleasten Akku diesen aus dem Versicherungsschutz ausschließen und erhalten dann einen Nachlass auf die Versicherungsprämie. Hintergrund: Ist der Akku geleast, trägt der Fahrzeughersteller als Eigentümer das Risiko einer Beschädigung.