Vollkasko verweigert Zahlung bei Alkoholfahrt

Urteil zur Vollkasko-Leistung
Betrunken am Steuer: Versicherung muss nicht zahlen

Wer mit fast zwei Promille einen Unfall verursacht, riskiert den Versicherungsschutz: Die Vollkasko darf laut Gericht bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung komplett verweigern – auch bei Eigenschäden.

Betrunken am Steuer: Versicherung muss nicht zahlen
Foto: Holzer

Unfall mit fast zwei Promille

War der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall betrunken, muss die Vollkaskoversicherung nicht zahlen. Das hat das Kammergericht Berlin im Fall eines Porschefahrers entschieden, der mit 1,98 Promille gegen ein Gebäude gefahren war. Die Versicherung verweigerte aufgrund des hohen Alkoholspiegels die Zahlung, was sich der Unfallfahrer nicht gefallen lassen wollte.

Grobe Fahrlässigkeit entbindet Versicherung

Das Gericht entschied jedoch im Sinne der Assekuranz: Wer sich in absolut fahruntüchtigen Zustand an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, handele grundsätzlich grob fahrlässig. Die Versicherung sei daher vollständig von der Leistung frei, zitiert "RA Online" aus der Entscheidung. (Az.: 6 U 39/21)