Tachographenpflicht: Viele Transporter ungeprüft

Neue EU-Regel für Transporter
Jeder dritte Betrieb ist noch nicht fertig

Seit Juli brauchen international eingesetzte Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einen neuen Tachographen. Laut einer Kienzle-Umfrage hat gut ein Drittel der betroffenen Betriebe noch nicht vollständig umgerüstet.

Tachographen werden in Transporter eingebaut:. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht auch für viele leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr.
Foto: Kienzle/Shutterstock

Die Frist ist vorbei, doch längst nicht alle Betriebe sind fertig. Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einen intelligenten Tachographen der zweiten Generation. Eine aktuelle Kundenumfrage von Kienzle Automotive zeigt: Gut ein Drittel der betroffenen Betriebe hat die Nachrüstung noch nicht abgeschlossen.

Bußgelder je nach EU-Land von 1.500 bis 4.500 Euro

78 Prozent der Befragten fühlen sich inzwischen gut oder sehr gut vorbereitet. Im Frühjahr waren es erst knapp 39 Prozent. Doch bei der tatsächlichen Umrüstung bleibt eine Lücke: Einige Betriebe arbeiten noch daran, andere haben nur einen Termin vereinbart oder noch gar nicht begonnen. Wer ohne vorgeschriebenen Tachographen international unterwegs ist, riskiert Sanktionen. Laut Kienzle Automotive reichen die Bußgelder je nach EU-Land von 1.500 bis 4.500 Euro. In einzelnen Staaten kann das Fahrzeug zusätzlich stillgelegt werden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Nur 9,4 Prozent sehen sich gut geschult

Auch bei der Qualifikation hapert es. Nur 9,4 Prozent der befragten Betriebe halten sich für sehr gut geschult. Die Mehrheit spricht lediglich von einer teilweisen Schulung, fast jeder fünfte Betrieb plant weiterhin keine. 62,5 Prozent nennen die Umrüstungskosten als größte Hürde. Dahinter folgen unklare Vorschriften und der technische Aufwand. Gerade kleinere und mittlere Betriebe trifft die Pflicht damit auch finanziell.

Die Pflicht gilt nicht für jeden Transporter

Die Pflicht gilt nicht für jeden Transporter, sondern für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen galten entsprechende Umrüstfristen bereits 2025.

Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Kienzle hatte 116 eigene Kundinnen und Kunden befragt.