Die Ladungssicherung gehört zu den klassischen Pflichtthemen im Fuhrpark – und wird im Alltag aber häufig unterschätzt. Zum Januar 2026 treten Novellierungen der Richtlinienreihe VDI 2700 in Kraft, die insbesondere für Betreiber leichter und mittelschwerer Nutzfahrzeuge relevant sind. Neben technischen Anforderungen rücken dabei erstmals verbindliche Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme in den Mittelpunkt – mit direkten Auswirkungen auf Haftung, Betriebssicherheit und Fuhrparkpraxis.
Neue Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme
Konkret sieht die überarbeitete VDI 2700 Blatt 3.2 vor, dass Ladungssicherungsmittel künftig eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Dazu gehören eine Herstellerangabe, eine Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit sowie klar ausgewiesene Belastungsgrenzen. Ziel ist es, Fehlanwendungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Systeme verwendet werden. Betroffen sind nicht nur klassische Zurrmittel wie Gurte oder Ketten, sondern auch formschlüssige Systeme wie Rungen oder Stecksysteme – unabhängig von Fahrzeugklasse oder Aufbauform.

Formschlüssige Ladungssicherung auf der Ladefläche eines leichten Nutzfahrzeugs: Steckrungen begrenzen die Bewegung palettierter Ladung gemäß VDI-2700-Vorgaben.
Relevanz für Fahrzeuge bis 12 Tonnen zGG
Besonders relevant sind die Änderungen für Fuhrparks mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen beziehungsweise bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese Fahrzeugklassen sind im Service-, Handwerks- und Logistikbereich weit verbreitet und werden häufig wechselnd beladen. Gerade hier ist die Versuchung groß, improvisierte oder nicht eindeutig geprüfte Sicherungsmittel einzusetzen. Die Novellierung soll genau das verhindern: Systeme ohne klare Kennzeichnung oder ohne nachweisbare Prüfung verlieren faktisch ihre Zulässigkeit im professionellen Einsatz.
Haftungsfragen rücken stärker in den Vordergrund
Aus rechtlicher Sicht bleibt die Lage eindeutig: Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist nach Straßenverkehrsordnung Pflicht. Verstöße können Bußgelder, Punkte oder im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verantwortlich sind nicht nur Fahrer, sondern auch Verlader und Fahrzeughalter.

Lasergravierte Kennzeichnung auf Steckrungen mit Angaben zu Hersteller, Chargennummer und zulässigen Belastungswerten gemäß VDI 2700.
VDI 2700 sichert die Einhaltung der StVO
Die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik – wie der VDI-2700-Richtlinien – gilt dabei als zentraler Maßstab, um die StVO-Vorgaben zu erfüllen. Mit den neuen Kennzeichnungspflichten wird die Nachweisbarkeit im Zweifel sogar einfacher – allerdings nur für diejenigen, die normkonform arbeiten.
Praxisbeispiel aus der Industrie
Ein Beispiel für die Umsetzung der neuen Anforderungen liefert der Hersteller Elting Metalltechnik. Dessen Ladungssicherungssysteme sind nach eigenen Angaben bereits seit Markteintritt nach VDI 2700 zertifiziert und erfüllen auch die ab 2026 geltenden Kennzeichnungsvorgaben. "Die eindeutige Kennzeichnung sorgt dafür, dass Fahrer sofort erkennen, wie ein System eingesetzt werden darf und welche Lasten zulässig sind. Das reduziert Fehlanwendungen und erhöht die Betriebssicherheit", sagt Guido Elting, Geschäftsführer von Elting Metalltechnik.






