Neue Regeln treffen Fuhrparks direkt
Die Ladungssicherung gehört zu den klassischen Pflichtthemen im Fuhrpark – wird im Alltag jedoch häufig unterschätzt. Seit dem 1. Februar 2026 gelten die novellierten Regelungen der VDI-Richtlinienreihe 2700, die insbesondere Betreiber leichter und mittelschwerer Nutzfahrzeuge unmittelbar betreffen. Neben erweiterten technischen Anforderungen rücken dabei erstmals verbindliche Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme in den Mittelpunkt – mit direkten Auswirkungen auf Haftung, Betriebssicherheit und die tägliche Fuhrparkpraxis.
Kennzeichnung wird zur Pflicht
Konkret regelt die überarbeitete VDI 2700 Blatt 3.2, dass Ladungssicherungsmittel künftig eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Vorgeschrieben sind unter anderem eine klare Herstellerangabe, eine Chargennummer zur vollständigen Rückverfolgbarkeit sowie eindeutig ausgewiesene Belastungs- und Blockierkräfte. Ziel ist es, Fehlanwendungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Systeme verwendet werden.
Betroffen sind dabei nicht nur klassische Zurrmittel wie Gurte oder Ketten, sondern auch formschlüssige Ladungssicherungssysteme wie Rungen, Steck- oder Sperrsysteme – unabhängig von Fahrzeugklasse oder Aufbauform.

Formschlüssige Ladungssicherung auf der Ladefläche eines leichten Nutzfahrzeugs: Steckrungen begrenzen die Bewegung palettierter Ladung gemäß VDI-2700-Vorgaben.
Kein Bestandsschutz und keine Übergangsfristen
Ein zentraler Punkt der Novellierung wird im Markt häufig missverstanden: Einen Bestandsschutz für ältere Transportfahrzeuge oder bestehende Ladungssicherungssysteme gibt es nicht. Ebenso sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Mit Inkrafttreten der neuen VDI-Fassung ersetzt diese die vorherige Ausgabe mit sofortiger Wirkung.
Für Fuhrparks bedeutet das: Ladungssicherungssysteme, die die neuen Kennzeichnungsvorgaben nicht erfüllen, verlieren unabhängig vom Fahrzeugalter ihre Zulässigkeit im professionellen Einsatz. Eine nachträgliche Kennzeichnung durch Etiketten oder Aufkleber reicht dabei nicht aus, da die Richtlinie eine vollständige Rückverfolgbarkeit bis hin zum eingesetzten Vormaterial verlangt – eine Anforderung, die bei vielen älteren Systemen technisch nicht mehr erfüllbar ist.

Lasergravierte Kennzeichnung auf Steckrungen mit Angaben zu Hersteller, Chargennummer und zulässigen Belastungswerten gemäß VDI 2700.
Warum Transporter besonders betroffen sind
Besonders relevant sind die Änderungen für Fuhrparks mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen beziehungsweise bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese Fahrzeugklassen sind im Service-, Handwerks- und Logistikbereich weit verbreitet und werden häufig wechselnd beladen. Gerade hier besteht das Risiko, dass improvisierte oder nicht eindeutig geprüfte Sicherungsmittel zum Einsatz kommen.
Die Novellierung zielt darauf ab, genau dies zu verhindern: Systeme ohne normkonforme, dauerhafte Kennzeichnung oder ohne nachweisbare Prüfung gelten faktisch nicht mehr als regelkonform.
Haftung liegt nicht nur beim Fahrer
Aus rechtlicher Sicht bleibt die Lage eindeutig: Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist nach der Straßenverkehrsordnung Pflicht. Verstöße können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder im Schadensfall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verantwortlich sind dabei nicht nur Fahrer, sondern auch Verlader und Fahrzeughalter.
Die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik – insbesondere der VDI-2700-Richtlinien – gilt als maßgeblicher Maßstab, um die gesetzlichen Anforderungen der StVO zu erfüllen. Mit den neuen Kennzeichnungspflichten wird die Nachweisbarkeit im Zweifel zwar erleichtert, zugleich steigt jedoch der Handlungsdruck für Fuhrparkverantwortliche deutlich.
So setzen Hersteller die Vorgaben um
Ein Beispiel für die Umsetzung der neuen Anforderungen liefert der Hersteller Elting Metalltechnik. Dessen Ladungssicherungssysteme sind nach eigenen Angaben bereits seit Markteintritt nach VDI 2700 zertifiziert und erfüllen auch die ab 2026 geltenden Kennzeichnungsvorgaben.
„Die eindeutige Kennzeichnung sorgt dafür, dass Fahrer sofort erkennen, wie ein System eingesetzt werden darf und welche Lasten zulässig sind. Das reduziert Fehlanwendungen und erhöht die Betriebssicherheit“, sagt Geschäftsführer Guido Elting.
Mehr Aufwand für Fuhrparkverantwortliche
Die Novellierung der VDI 2700 erhöht den Prüf- und Dokumentationsaufwand im Fuhrpark deutlich. Entscheidend ist weniger das Fahrzeugalter als vielmehr die Frage, ob eingesetzte Ladungssicherungssysteme den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.
Was Fuhrparks jetzt prüfen müssen
- Kennzeichnung vorhanden? Sind alle eingesetzten Ladungssicherungssysteme eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet (Hersteller, Charge, Belastungsgrenzen)?
- Rückverfolgbarkeit gegeben? Ist die vollständige Rückverfolgbarkeit bis zum eingesetzten Material nachweisbar – nicht nur per Aufkleber?
- Bestandssysteme prüfen: Ältere Zurr- und Rungensysteme ohne normkonforme Kennzeichnung gelten nicht mehr als regelkonform.
- Kein Bestandsschutz: Fahrzeugalter oder bisherige Nutzung schützen nicht vor den neuen Anforderungen – Übergangsfristen gibt es nicht.
- Fahrzeugklassen im Fokus: Besonders relevant für Fahrzeuge bis 7,5 bzw. 12 Tonnen zGG im Service-, Handwerks- und Logistikeinsatz.
- Verantwortlichkeiten klären: Fahrer, Verlader und Halter stehen gemeinsam in der Pflicht – Schulung und Dokumentation gewinnen an Bedeutung.







