Öffentliche Fuhrparks: Jetzt zählen auch Miettage
Wer kurzfristig Fahrzeuge anmietet, kann künftig aufatmen – denn was bisher rechtlich ungeklärt war, ist nun geregelt: Auch Mietfahrzeuge können bei der EU-Quote für saubere Fahrzeuge berücksichtigt werden. Für Fuhrparkverantwortliche in Behörden, kommunalen Betrieben und anderen öffentlichen Einrichtungen bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit bei der Fahrzeugbeschaffung. Möglich macht das ein Modell des Fraunhofer IAO – anerkannt durch das Bundesverkehrsministerium.
CVD2 bekommt Update für Mietfahrzeuge
Die EU-Richtlinie "Clean Vehicles Directive II" (CVD2) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Beschaffung einen bestimmten Anteil lokal emissionsfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen. Bisher fehlte darin jedoch ein Baustein: kurzfristig gemietete Fahrzeuge ließen sich nicht in die gesetzlichen Quoten einrechnen – ein echtes Problem für viele kommunale Fuhrparks mit dynamischem Bedarf.

Dieser Mercedes-Benz Sprinter mit offenem Heck und Regalsystem ist in vielen Behörden im Einsatz – von der Stadtentwässerung bis zum Bauhof.
Die Formel für rechtssichere Mobilität
Diese Lücke hat das Fraunhofer IAO gemeinsam mit Enterprise Mobility nun geschlossen. Das Institut hat ein wissenschaftlich fundiertes Berechnungsmodell entwickelt, mit dem sich Miettage sauberer und nicht-sauberer Fahrzeuge eindeutig in die Quoten umrechnen lassen. Der Clou: Die Formel ist mit der EU-Kommission abgestimmt – und ab sofort bundesweit gültig. "Mit unserer Lösung ermöglichen wir es Kommunen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen, auch kurzfristige Mobilität rechtssicher und nachhaltig zu gestalten", erklärt Dr. Lukas Block, Leiter des Forschungsteams Mobility Transformation am Fraunhofer IAO.
271 Tage Mietwagen = 1 sauberes Fahrzeug
Konkret bedeutet das: 271 Miettage mit einem sauberen Fahrzeug entsprechen nun einem gekauften Fahrzeug im Sinne der CVD2. Für nicht-saubere Fahrzeuge liegt der Umrechnungswert bei 319 Tagen. Diese Zahlen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) offiziell übernommen – damit gilt das Modell als bundesweit anerkannt.
Beispielrechnung:
Ein öffentlicher Fuhrpark mietet 80 saubere Pkw je 15 Tage. 80 × 15 = 1.200 Miettage ergibt 4 Fahrzeuge für die Quote.
Gleichstellung von Kauf und Miete
Was für Kommunen und Behörden besonders hilfreich ist: Das neue Modell schafft mehr Planungssicherheit. Denn durch die Gleichstellung von Miet- und Kauffahrzeugen können auch flexible Mobilitätslösungen wie Kurzzeitmieten und Fahrzeug-Sharing rechtssicher in die Beschaffung eingebunden werden. So lassen sich Nachhaltigkeit und Bedarf flexibel verbinden.
Forschung, die in der Praxis ankommt
Hervorgegangen ist das Modell aus einem gemeinsamen Forschungsprojekt von Fraunhofer IAO und Enterprise Mobility – ein Paradebeispiel für gelungenen Wissenstransfer. »Wir zeigen, wie exzellente Forschung direkt in die Anwendung kommt«, sagt Dr. Lukas Block, Leiter des Forschungsteams »Mobility Transformation«. Mit der neuen Formel wird das Regelwerk der EU endlich praxistauglicher – besonders für jene, die moderne Mobilitätskonzepte im Fuhrpark einsetzen wollen.
Was steht im Gesetz genau?
Ein Blick in den offiziellen Leitfaden ("Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz") zeigt: Die neuen Umrechnungsfaktoren für Miettage sind in Kapitel 5.2.3 verankert und betreffen explizit die Umsetzung der Zielquoten laut § 4 Absatz 2. Mietfahrzeuge gelten als »Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes« und können über den Faktor in die Gesamtquote eingerechnet werden – vorausgesetzt, sie entsprechen den Vorgaben für saubere Fahrzeuge gemäß § 2 Nummer 2.