Viele Unternehmen nutzen ihre Dienstwagen als rollende Werbeträger. Logos, Slogans, QR-Codes oder bunte Vollfolierungen machen Fahrzeuge zum Blickfang im Stadtverkehr. Was nach praktischer Markenkommunikation aussieht, ist in vielen Fällen auch rechtlich unproblematisch – solange gewisse Vorschriften eingehalten werden. Der ACE (Auto Club Europa) gibt Hinweise, wo die gestalterische Freiheit aufhört und wo Bußgelder, Punkte oder sogar der Verlust der Betriebserlaubnis drohen.
Sichtfeld bleibt Sperrzone – besonders bei Dienstwagen
Gerade bei Flottenfahrzeugen mit Werbung auf Scheiben gilt: Die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin darf niemals eingeschränkt werden. Maximal ein Viertel der Windschutzscheibe oder 0,1 Quadratmeter dürfen beklebt sein – und das nur außerhalb des Sichtfeldes. Ein Verstoß kann mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, wo Logos oder QR-Codes angebracht werden – vor allem bei Leasingfahrzeugen.
Heckscheiben nur mit Einschränkungen bekleben
Bei Transportern oder Fahrzeugen mit wenig Glasfläche im Fond ist der Platz knapp – da weichen viele auf die Heckscheibe aus. Das ist prinzipiell erlaubt, sofern die Sicht nach hinten nicht eingeschränkt wird. Gibt es keinen rechten Außenspiegel, darf durch den Rückspiegel nicht blockiert werden. Auch hier gilt: Wer auffällig fährt, muss mit einer Kontrolle rechnen.
Tönungsfolien: Nicht jede Folie ist zulässig
Viele Flottenfahrzeuge haben Tönungsfolien – als Sichtschutz oder aus optischen Gründen. Der ACE stellt klar: Solche Folien brauchen eine Bauartgenehmigung (ABG) und müssen auf der Scheibe mit Prüfnummer gekennzeichnet sein. Außerdem dürfen sie nur von innen angebracht werden. Vorsicht bei auffälligen Farben wie Chrom, Spiegel oder Neon: Diese können andere Verkehrsteilnehmer blenden – und das führt im schlimmsten Fall zum Verlust der Betriebserlaubnis.
Nicht alles darf beklebt werden
Auch wenn’s zum Design passt: Spiegel, Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker oder das Kennzeichen sind absolute Tabuzonen für Aufkleber und Folien. Wer hier klebt, gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern riskiert auch Bußgelder. Selbst reflektierende Sticker in der Nähe des Nummernschilds können Probleme verursachen, weil sie die Lesbarkeit beeinträchtigen – und das kann bei automatischen Kennzeichenkontrollen unangenehme Folgen haben.
Vignetten und Umweltplaketten richtig platzieren
Nicht alle Aufkleber sind freiwillig. Maut-Vignetten oder Umweltplaketten sind für viele Strecken Pflicht. Sie müssen innen an der Windschutzscheibe angebracht werden – idealerweise links oben oder hinter dem Rückspiegel. Die Seitenfenster oder gar der Tönungsstreifen sind tabu. Wer falsch klebt, riskiert ein Bußgeld. Der ACE empfiehlt übrigens: In Ländern wie Österreich oder der Schweiz gibt es längst digitale Vignetten – die sind nicht nur praktischer, sondern schonen auch die Windschutzscheibe.