Wer E-Autos im Unternehmen einsetzt, muss nicht nur an Ladepunkte, Kosten und Verfügbarkeit denken. Auch die Prüfpraxis gehört auf die To-do-Liste. Darauf weist Dekra hin: Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge und Ladekabel fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung und müssen von einer qualifizierten Elektrofachkraft geprüft werden. Für Fuhrparks ist das kein Detail, sondern ein Thema für Sicherheit, Organisation und Haftung.
E-Fahrzeuge gelten als prüfpflichtige Arbeitsmittel
Nach Angaben von Dekra werden Elektrofahrzeuge, die als Dienst- oder Leasingwagen im Unternehmen genutzt werden, zusammen mit ihren Ladekabeln als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel eingeordnet. Relevant sind dabei neben der Betriebssicherheitsverordnung auch die DGUV-Vorschriften, insbesondere DGUV-Vorschrift 70 sowie DGUV V3 und V4. Wichtig für Fuhrparks: Die DGUV-Prüfung ersetzt nicht die reguläre Fahrzeugprüfung.
Vor dem Einsatz und danach regelmäßig prüfen
Die Prüfungen sind laut Mitteilung vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Abständen vorgesehen, in der Regel jährlich. Bei Elektrofahrzeugen kann die Erstprüfung ausnahmsweise entfallen, wenn eine Herstellerbescheinigung die Erfüllung der Anforderungen nach DGUV V3 und V4 bestätigt. Für Ladekabel gilt diese Erleichterung nicht: Sie müssen vor dem ersten Einsatz geprüft werden.
Kabel und Fahrzeuge brauchen saubere Dokumentation
In der Praxis geht es nicht nur um eine Sichtprüfung. Geachtet wird laut Dekra unter anderem auf Funktion, Sicherheit, Verschleiß, sicherheitsrelevante Mängel sowie auf die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben. Für Arbeitgeber ist daneben die rechtssichere Dokumentation zentral. Gerade in größeren Flotten dürfte das bedeuten: Prozesse definieren, Prüffristen überwachen und Nachweise sauber ablegen.
Für Fuhrparks wird das schnell zur Organisationsfrage
Der Hinweis von Dekra zeigt vor allem eins: Elektromobilität bringt im Fuhrpark nicht nur neue Antriebe, sondern auch zusätzliche Betreiberpflichten. Wer E-Dienstwagen und Ladekabel einsetzt, sollte die DGUV-Prüfung nicht nebenbei laufen lassen. Denn am Ende geht es nicht nur um Stromunfälle, Brände und Defekte, sondern auch um die Frage, ob Unternehmen ihre Pflichten im Betrieb nachvollziehbar erfüllt haben.








