Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesrats könnte viele Fuhrparkmanager aufatmen lassen. Geht es nach dem Willen der Länderkammer, soll künftig eine einmalige Führerscheinkontrolle reichen, wenn Arbeitgeber Firmenwagen überlassen – vorausgesetzt, es gibt keinen konkreten Anlass zur erneuten Prüfung. Ziel ist es, die Halterpflicht rechtssicher zu definieren und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Der Vorschlag sorgt für Klarheit – und könnte die bisher übliche Praxis der halbjährlichen Führerscheinkontrollen überflüssig machen.
Rechtssicherheit für Flottenverantwortliche
Der Hintergrund: Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit Firmenwagen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 21 Abs. 2 StVG) regelt zwar die Strafbarkeit, sagt aber nicht, wie häufig ein Führerschein-Check erfolgen muss. Genau diese Lücke will der Bundesrat mit dem Entwurf schließen.
Unsicherheit führte zu häufigen Kontrollen
Weil es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung zur Prüffrequenz gibt, empfehlen Fachautoren regelmäßige Kontrollen – viele Unternehmen haben daher halbjährliche Checks eingeführt. Das verursacht Aufwand und Dokumentationspflichten, die mit der geplanten Neuregelung überflüssig würden.
Einmal prüfen statt Dauerstress im Fuhrpark
Aus Sicht der Länder ist die Klarstellung "verhältnismäßig, angemessen und geeignet", um Arbeitgeber zu entlasten und dennoch das Regelungsziel zu sichern. Einmalige Kontrolle statt Daueraufwand – das wäre für Flottenverantwortliche eine deutliche Erleichterung im Alltag.
Bundesregierung unterstützt den Vorstoß
Auch die Bundesregierung hat Stellung genommen und signalisiert Zustimmung. Ziel sei es, Kontroll- und Dokumentationspflichten zu verringern und Bürokratie zu vermeiden. Der konkrete Standort der Regelung müsse jedoch noch geprüft werden.