Reform der Führerscheinkontrolle: Mehr Kontrolle statt Entlastung?

Reform der Führerscheinkontrolle
Mehr Kontrolle statt Entlastung?

Die geplante Änderung des § 21 StVG sollte eigentlich die Führerscheinkontrolle in Fuhrparks vereinfachen und für weniger Bürokratie sorgen. Doch in der Praxis dürfte das Gegenteil eintreten. Eine Stellungnahme des Bundesverbands Betriebliche Mobilität.

Die geplante Änderung des § 21 StVG soll eigentlich die Führerscheinkontrolle in Fuhrparks vereinfachen und für weniger Bürokratie sorgen.
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Die Pflicht regelmäßiger, anlassunabhängiger Führerscheinkontrollen verursacht derzeit jährlich einen Verwaltungsaufwand von rund 800.000 Arbeitsstunden. Nun liegt ein Entwurf der Bundesregierung auf dem Tisch, der genau hier ansetzen soll. Künftig soll im Gesetz stehen, dass vor der erstmaligen Überlassung des Fahrzeugs ein einwandfreier Führerschein vorzuzeigen ist. So weit, so gut. Was entfällt, ist eine allgemeine, in regelmäßigen Abständen vorzunehmende Prüfung.

Marc-Oliver Prinzing
BBM

„Eine Änderung des § 21 StVG begrüßen wir grundsätzlich“, erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BBM.

„Konkreter Anlass“ ohne klare Definition

„Eine Änderung des § 21 StVG begrüßen wir grundsätzlich“, erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BBM. „Die genannten Ziele bezüglich Rechtssicherheit und Entlastung der Unternehmen werden im vorliegenden Entwurf unseres Erachtens aber nicht erreicht.“ Grund für die Skepsis ist insbesondere ein neu eingeführter, aber schwammig definierter Begriff: der „konkrete Anlass“. Zwar soll laut Entwurf in Zukunft nur noch bei tatsächlichen Hinweisen auf eine fehlende Fahrerlaubnis erneut geprüft werden – was auf den ersten Blick nach weniger Bürokratie klingt. Doch ohne präzise Vorgaben, wann ein Anlass tatsächlich vorliegt, stehen Unternehmen vor demselben Dilemma wie bisher. Um kein Risiko einzugehen, könnten sie freiwillig sogar häufiger kontrollieren.

Arbeitsschutz und Versicherungen: Stolpersteine für Fuhrparks

Hinzu kommt, dass § 21 StVG nicht die einzige Rechtsnorm ist, die Fuhrparks in Sachen Fahrerlaubnis-Prüfung betrifft. Auch der Arbeitsschutz spielt hinein. Nach § 35 DGUV Vorschrift 70 müssen Unternehmen sicherstellen, dass nur nachweislich befähigte Personen Fahrzeuge führen. Der Versicherer wiederum kann im Schadenfall im Rahmen der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) regressieren, wenn grob fahrlässig ein Fahrer ohne gültige Lizenz ans Steuer gelassen wurde. Das heißt: Selbst wenn das StVG künftig etwas lockerer geregelt ist, können andere Normen oder Versicherungsbedingungen immer noch strenge Kontrollen erfordern.

BBM fordert präzise Leitlinien für Rechtssicherheit

„Wir rufen den Gesetzgeber auf, den Entwurf anzupassen, um praktisch sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen“, fordert Prinzing. Je genauer definiert ist, wann geprüft werden muss, desto weniger steht man bei jedem kleinsten Vorfall mit unklaren Pflichten da. Aus Angst, einen konkreten Anlass zu verpassen, könnten Fuhrparks am Ende sogar noch rigoroser überprüfen als vor der Reform. Noch immer gilt: Wer nicht sicher ist, ob der Fahrer einen gültigen Führerschein hat, riskiert strafrechtliche Konsequenzen, regressierende Versicherer und Ärger mit dem Arbeitsschutz. Ohne solide und klar kommunizierte Ausnahmeregelungen oder konkrete Szenarien bleibt die große Verunsicherung bestehen. Die Folge: Null Zeitersparnis, null Mehrwert.

Statt Bürokratieabbau droht neuer Kontrollaufwand

In der derzeitigen Form bleibt die angestrebte Entlastung für Fuhrparks ein Lippenbekenntnis. Ohne klare Kriterien, wann nach der Erstkontrolle wieder geprüft werden muss, entsteht kein Bürokratieabbau, sondern im Zweifel neue Rechtsunsicherheit. Außerdem ändert die geplante StVG-Reform nichts an anderen relevanten Vorschriften, die ohnehin eine regelmäßige oder sorgfältige Prüfung für Versicherungs- oder Arbeitsschutzbelange einfordern.