Neue StVG-Regeln: Punktehandel wird sanktioniert

Neue Regeln im Straßenverkehrsgesetz
Was sich für Autofahrer jetzt ändert

Punktehandel, Scancars, längere Verjährung und digitaler Führerschein: Die neuen Gesetzesänderungen der StVG bringen mehrere Änderungen, die auch Dienstwagenfahrer und Fuhrparkverantwortliche kennen sollten.

Scanfahrzeug mit Kameratechnik zur Parkraumkontrolle fährt durch eine Straße in Heidelberg.
Foto: Nicolaus Niebylski;Stadt Heidelberg

Dienstwagenfahrer und Fuhrparkverantwortliche müssen sich auf mehrere Änderungen im Verkehrsrecht einstellen. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes betrifft nicht nur den illegalen Handel mit Punkten in Flensburg, sondern auch die Ahndung von Parkverstößen, längere Verjährungsfristen und den digitalen Führerschein.

StVG-Novelle bringt neue Regeln für Autofahrer

Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Wer an solchem Punktehandel beteiligt ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Punktehandel wird sanktioniert

Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der ADAC nach eigenen Angaben seit Jahren hingewiesen hat. Gemeint sind Fälle, in denen andere Personen gegen Geld oder über Vermittlungsangebote vorgeben, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ziel ist meist, Punkte oder Fahrverbote von den tatsächlichen Fahrern fernzuhalten. Die neue Regelung erhöht den Druck, bei Ordnungswidrigkeiten keine falschen Angaben zu machen und keine zweifelhaften Vermittlungsangebote zu nutzen.

Scancars bekommen Rechtsgrundlage

Die StVG-Novelle schafft außerdem eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen durch sogenannte Scancars. Das sind Kontrollfahrzeuge, die mit Kameras und automatisierter Kennzeichenerfassung parkende Fahrzeuge erfassen können. So lassen sich Parkverstöße im ruhenden Verkehr dokumentieren.

Erfasst werden können sowohl Schwarzparker, also Fahrzeuge ohne entsprechende Parkberechtigung, als auch Falschparker im Haltverbot. Die Technik soll Kommunen und Gemeinden bei der Kontrolle unterstützen.

Verjährungsfrist wird verlängert

Eine weitere Änderung betrifft die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Frist wird von drei auf sechs Monate verlängert. Autofahrer müssen nach einem Verkehrsverstoß damit deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das verlängert dann auch in Fuhrparks die Bearbeitung von Verstößen.

Digitaler Führerschein kommt per App

Die Gesetzesänderung schafft zudem die Grundlage für den digitalen Führerschein. Er soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App verfügbar werden, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt uneingeschränkt gültig. Für Unternehmen ändert sich damit zunächst nichts an der grundsätzlichen Pflicht, Führerscheine im Rahmen der Halterverantwortung zuverlässig zu prüfen.