Elektrifizierte Firmenflotten wachsen, damit steigt auch der Bedarf nach klaren Prozessen im Umgang mit beschädigten E-Fahrzeugen. Viele Fuhrparkmanager sehen sich unsicheren Abläufen und unterschiedlichen Vorgaben von Abschleppdiensten, Werkstätten und Behörden gegenüber.
Sicherheitsstandard für Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen
„Unser Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für den sicheren Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen“, betont VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig. Genau dieses Ziel verfolgt die neue Handlungsempfehlung zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen, die erstmals einen umfassenden, praxisnahen Orientierungsrahmen für alle Beteiligten schafft.
Einheitliche Regeln für eine Fahrzeugkategorie im Wandel
Die Zahl elektrifizierter Fahrzeuge steigt – und mit ihr die Einsatzszenarien nach Unfällen, Überflutungen oder Bränden. Laut VDA war der sichere Umgang mit solchen Situationen bislang nicht einheitlich geregelt. Die nun veröffentlichte Empfehlung bündelt das Fachwissen zahlreicher Organisationen, darunter ADAC, DGUV, GDV, Feuerwehrschulen und der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen.
Leitfaden ist klar strukturiert
Der Leitfaden beschreibt technische Grundlagen, Dokumentationspflichten, Transportvorschriften (inkl. ADR-Bezug) und Mindestqualifikationen wie die „Fachkundig unterwiesene Person“ (FuP 1S). Auch organisatorische Übergaben – vom Einsatzort bis hin zur Fachwerkstatt – sind klar strukturiert.
Wichtige Inhalte für Fuhrparkmanager
Für betrieblich verantwortliche Flottenlenker ergeben sich aus der Handlungsempfehlung mehrere zentrale Punkte:
1. E-Fahrzeuge sind im Standardfall nicht gefährlicher als Verbrenner
Der Transport eines beschädigten E-Fahrzeugs unterscheidet sich im Regelfall kaum vom Umgang mit konventionellen Fahrzeugen. Entscheidend ist die Ersteinschätzung des HV-Systems anhand der Risikomatrix (Seite 20 der Empfehlung).
2. Klare Abgrenzung der Zuständigkeiten
Die Feuerwehr übergibt erst, wenn keine unmittelbare Gefahr mehr besteht. Diagnosen und die Bewertung der Hochvoltbatterie liegen anschließend in der Verantwortung der Fachwerkstatt. Für Fuhrparkmanager heißt das: saubere Dokumentation und klare Abläufe im Schadenfall.
3. Transport zur Fachwerkstatt bleibt Regelfall
Nach ADR kann der Transport ohne Einschränkungen erfolgen, sofern kein akutes Batterierisiko besteht. Da HV-Batterien am Unfallort kaum fachgerecht geprüft werden können, erfolgt die Bewertung fast immer in der Werkstatt.
4. Quarantäneflächen nur in Ausnahmefällen
Ein Abstellen auf einer Quarantänefläche ist nur vorgesehen, wenn die Batterie als potenziell kritisch eingestuft wird – etwa nach Wassereintritt oder Hitzeschäden.
5. Relevanz für betriebliche Prozesse
Für Flotten mit wachsendem E-Anteil liefert die Empfehlung, konkrete Ansatzpunkte, um interne Abläufe zu optimieren:
- Anpassung der Dienstleisterverträge
- Festlegung von Meldeketten
- Nutzung standardisierter Dokumentationsprotokolle
- Abstimmung mit Werkstätten über Annahmebedingungen







