Der GDV hat die Regionalklassen für rund 413 Zulassungsbezirke neu berechnet. Dabei fallen fast gleiche Zahlen: 48 Bezirke (etwa 5 Millionen Fahrzeuge) steigen, 51 Bezirke (rund 5,3 Millionen) sinken – der Rest bleibt stabil.
Hohe Einstufungen in Städten und Westen
Die meisten Hochstufungen zeichnen sich in Hessen und NRW ab: Fast jeder vierte Autofahrende dort erlebt eine Veränderung – meist nach oben. Offenbach und Berlin rangieren hierbei mit fast 40 Prozent über dem Schnitt. Die günstigsten Werte zeigen Regionen wie Brandenburg oder Mecklenburg‑Vorpommern. Elbe‑Elster liegt bundesweit vorne mit etwa 30 40 Prozent besserer Bilanz.
Wie sich Regionalklassen auf Beiträge auswirken
Regionalklassen spiegeln das Schadenaufkommen eines Bezirks wider – je höher, desto teurer bei der Haftpflicht. Die Gesamtprämie hängt aber auch von Typklasse, Jahresfahrleistung und steigenden Reparaturkosten ab (rund 5 Milliarden. Euro Verluste Versicherer je), weshalb allein keine Aussage über Beitragserhöhung möglich ist.
Diese Typklassen gelten 2025
Parallel zur Regionalstatistik wurden die Typklassen 2025 veröffentlicht: Rund 7,1 Mio. Fahrzeuge steigen in der Haftpflicht, etwa 5,1 Mio. profitieren von niedrigeren Typklassen. Für etwa 30 Mio. bleibt alles beim Alten. Große Veränderungen bleiben die Ausnahme – Mercedes EQC 400 4Matic und Toyota Yaris Cross Hybrid verbessern sich um zwei Klassen, Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro rutscht dagegen um drei Klassen ab.
Typ- vs. Regionalklasse – der Unterschied
Typklassen beziehen sich auf das Automodell – Haftpflicht, Voll‑ oder Teilkasko – und spiegeln modellbezogene Schaden‑ und Unfallstatistiken wider. Regionalklassen beziehen sich auf den Wohnort und spiegeln die Schadensbelastung einer Region. Beide Kennzahlen beeinflussen die Versicherungsprämie.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ändert sich die Regionalklasse oder Typklasse und steigt dadurch der Versicherungsbeitrag, haben Autofahrende in Deutschland ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne die reguläre Laufzeit abwarten zu müssen.
- Voraussetzung ist eine tatsächliche Beitragserhöhung. Wird nur die Einstufung angepasst, der Beitrag bleibt aber gleich oder sinkt, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
- Frist: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsmitteilung erfolgen.
- Form: Schriftlich – je nach Versicherer auch per E-Mail oder Kundenportal möglich.
- Folge: Nach der Kündigung können Versicherte zu einem anderen Anbieter wechseln oder einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer prüfen.
Praxisbeispiel: Flottenmehrkosten in Köln
Ein Unternehmen mit 20 Fahrzeugen ist in Köln zugelassen. Für die Region wird eine höhere Haftpflichtklasse berechnet. Dadurch steigt der Jahresbeitrag pro Fahrzeug um durchschnittlich 40 Euro. Hochgerechnet auf die gesamte Flotte bedeutet das Mehrkosten von 800 Euro im Jahr. Mit dem Sonderkündigungsrecht kann der Fuhrparkleiter prüfen, ob ein Versicherungswechsel die Belastung reduziert – oder ob ein Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Vertrags günstiger ist.
Was Flottenmanager jetzt tun können
- Beitragsmitteilung prüfen: Steigt der Beitrag durch neue Typ- oder Regionalklassen?
- Frist beachten: Sonderkündigungsrecht gilt 1 Monat nach Zugang der Mitteilung.
- Kalkulation machen: Schon kleine Änderungen summieren sich in Flotten schnell.
- Markt vergleichen: Angebote anderer Versicherer einholen, ggf. Tarifwechsel prüfen.
- Praxisbeispiel: 20 Fahrzeuge in Köln 40 Euro Mehrkosten pro Auto = 800 Euro im Jahr. Wechsel oder Tarifoptimierung kann lohnen.







