Wie es zu einem Rückruf kommt
Rückrufe gehören längst zum automobilen Alltag. Sie reichen von harmlosen Softwarefehlern bis zu sicherheitsrelevanten Mängeln an Lenkung, Airbags oder Bremsen. Zuständig für die Überwachung ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es prüft regelmäßig, ob Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und geht Hinweisen auf mögliche Risiken nach.
Meldepflicht der Hersteller
Wird bei internen Kontrollen oder über Kundendaten ein sicherheitsrelevanter oder umweltgefährdender Defekt festgestellt, muss der Hersteller den Mangel unverzüglich an das KBA melden. Das ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 6 Abs. 1 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Das Amt kann daraufhin einen verpflichtenden Rückruf anordnen und überprüft anschließend, ob der Hersteller die Nachbesserung tatsächlich umsetzt.
Auch Autohalter können aktiv werden: Über das Online-Portal des KBA lassen sich sicherheitsrelevante Mängel melden. Häufen sich Hinweise zu einem bestimmten Fahrzeugtyp, leitet das KBA eine Untersuchung ein – oft der erste Schritt zu einem offiziellen Rückruf.
Verpflichtender oder freiwilliger Rückruf?
Nicht jeder Rückruf ist gleich. Das KBA unterscheidet zwischen verpflichtenden Rückrufen und freiwilligen Serviceaktionen:
Verpflichtende Rückrufe sind behördlich angeordnet und müssen umgesetzt werden. Sie betreffen in der Regel Komponenten, die sicherheits- oder umweltrelevant sind – etwa Bremsleitungen, Airbags, Fahrwerkskomponenten oder Motormanagement-Systeme. In diesen Fällen sind Fahrzeughalter verpflichtet, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Wer nicht reagiert, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.
Bei freiwilligen Rückrufen oder sogenannten "Serviceaktionen" handelt es sich um vom Hersteller initiierte Maßnahmen, meist zur Produktverbesserung oder Vorbeugung. Hier besteht keine gesetzliche Pflicht, die Werkstatt aufzusuchen. Dennoch rät der ACE, auch diese Schreiben ernst zu nehmen: Sie helfen, Folgeschäden und spätere Kosten zu vermeiden und sichern oft Kulanz- oder Garantieansprüche.
Wie Fahrer informiert werden
Der Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister ermöglicht es dem KBA und den Herstellern, betroffene Halter direkt postalisch zu informieren. Fahrer von Leasingfahrzeugen erhalten Rückrufschreiben in der Regel über die Leasinggesellschaft, die als Halter im Register eingetragen ist. Wer ein solches Schreiben bekommt, sollte prüfen, ob es eine KBA-Referenznummer enthält – ein Hinweis darauf, dass es sich um eine verpflichtende Maßnahme handelt.
Versicherung und Haftung
Wer einen verpflichtenden Rückruf ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit dem Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, der auf den nicht behobenen Mangel zurückzuführen ist, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Auch Gewährleistungs- und Garantieansprüche können entfallen, wenn vorgeschriebene Rückrufe nicht ausgeführt werden. Hersteller argumentieren dann, der Schaden sei auf "unterlassene Nachbesserung" zurückzuführen.
Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung
Offene Rückrufe können bei der Hauptuntersuchung (HU) zum Problem werden. Wird festgestellt, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel bekannt, aber nicht behoben ist, kann der Prüfer die HU-Plakette verweigern. Erst nach der Durchführung der Rückrufmaßnahme darf das Fahrzeug wieder zur Prüfung vorgeführt werden.
Wer bezahlt die Reparatur?
Grundsätzlich trägt der Hersteller die Kosten eines verpflichtenden Rückrufs. Selbst nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung werden Reparaturen in der Regel kostenlos durchgeführt. Nur in Einzelfällen – etwa bei sehr alten Fahrzeugen oder bei eigenmächtigen Umbauten – kann es zu Einschränkungen kommen. Der ACE empfiehlt, sich vorab schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Arbeiten im Rahmen der Rückrufaktion kostenfrei sind.
Fallbeispiel: Defekte Takata-Airbags
Ein besonders gravierender Rückruf betrifft Airbags des japanischen Zulieferers Takata. Aufgrund eines instabilen Treibmittels können sie entweder ohne Anlass auslösen oder bei einem Unfall mit übermäßiger Sprengkraft platzen. Dabei besteht Verletzungsgefahr durch Metallteile. Millionen Fahrzeuge weltweit sind betroffen.
Wer ein entsprechendes Rückrufschreiben erhält, sollte umgehend die Werkstatt aufsuchen. Ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, lässt sich über die Rückrufdatenbank des KBA oder direkt auf der Hersteller-Website anhand der Fahrgestellnummer (VIN) prüfen.
ACE-Tipp: Dokumentation und Nachweis
Der ACE rät, jede durchgeführte Rückrufmaßnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Das gilt besonders für Firmen- und Leasingfahrzeuge, bei denen mehrere Personen am Prozess beteiligt sind. Eine saubere Dokumentation schützt bei späteren Fragen der Versicherung, Leasinggesellschaft oder des Gebrauchtwagenkäufers.








