Autorechtstag: Wenn Unfallwagen stehen

Deutscher Autorechtstag zu Reparaturen-Standzeiten
Wenn Unfallwagen wochenlang stehen

Lange Reparaturen, knappe Ersatzteilelage und mehr Streit mit Versicherern: Der Autorechtstag zeigt, warum Fuhrparks genauer auf Schadenprozesse schauen sollten – und warnt vor neuen Risiken.

Mechaniker prüft in einer Werkstatt die Front eines Pkw auf einer Hebebühne bei einer Unfallreparatur.
Foto: RossHelen@viaCanva

Unfallreparaturen geraten für Fuhrparks derzeit an mehreren Stellen gleichzeitig unter Druck. Ersatzteile fehlen, Fahrzeuge stehen länger in der Werkstatt, Versicherer prüfen Rechnungen strenger, und beim Einsatz gebrauchter Teile bleiben viele Rechtsfragen offen. Genau diese Gemengelage stand im Mittelpunkt des 19. Deutschen Autorechtstags auf dem Petersberg. Für Flotten ist das mehr als ein Spezialthema für Juristen: Es geht um Standzeiten, Ersatzmobilität, Nutzungsausfall und damit unmittelbar um Kosten und Verfügbarkeit.

Ersatzteilmangel verschärft das Kostenproblem

Ein Schwerpunkt waren die Folgen zunehmender Reparaturverzögerungen. Nach den Beiträgen auf dem Autorechtstag liegen die Ursachen heute oft nicht mehr primär bei überlasteten Werkstätten, sondern bei anhaltenden Lieferkettenproblemen. Selbst bei gewöhnlichen Fahrzeugen können sich Reparaturen dadurch erheblich verzögern. Besonders relevant für den Flottenbetrieb: Es gibt derzeit weder national noch international eine konkrete Pflicht zur Bereithaltung von Ersatzteilen. Daraus entstehen Folgefragen bei Gewährleistung, Garantie, Rückrufen sowie bei verlängerten Mietwagen- und Nutzungsausfallzeiten nach Unfällen.

Gebrauchte Teile werfen neue Rechtsfragen auf

Diskutiert wurde deshalb auch, ob gebrauchte Ersatzteile stärker genutzt werden sollten. Der Autorechtstag beschreibt sie einerseits als sinnvolle Option bei eingeschränkter Teileverfügbarkeit. Andererseits bleiben rechtliche, wirtschaftliche und praktische Grenzen erheblich. So wurde betont, dass der Geschädigte ein Wahlrecht behalten müsse. Zudem kommt es stark auf den Einzelfall an: Unlackierte Bauteile könnten eher geeignet sein, lackierte Gebrauchtteile dagegen problematisch. Hinzu kommt, dass zusätzlicher Aufwand für Reinigung oder Demontage den Kostenvorteil schnell aufzehren kann.

Werkstätten geraten stärker unter Regressdruck

Für Werkstätten und Flottenmanager wird die Lage auch deshalb komplizierter, weil Versicherer verstärkt Regressforderungen gegen Werkstätten richten, wenn sie Rechnungen oder einzelne Reparaturschritte für überhöht halten. Neue Dynamik hat dies durch mehrere BGH-Entscheidungen zum Werkstattrisiko erhalten. Typische Streitpunkte sind Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Kleinteile, Probefahrten, der Reparaturumfang und der Beweiswert von Prüfberichten.

Warum das Recht auf Reparatur umstritten bleibt

Kritisch bewertet wurde auf dem Kongress zudem das politische Vorhaben eines "Rechts auf Reparatur" für Fahrzeuge. Der Tenor: Autos seien keine Wegwerfartikel und würden bereits heute so lange repariert, wie es wirtschaftlich sinnvoll sei. Eine pauschale Übertragung entsprechender Regeln aus dem Konsumgüterbereich auf Kraftfahrzeuge greife deshalb zu kurz.

Was Fuhrparks jetzt genauer prüfen sollten

Für Fuhrparks lässt sich daraus vor allem eines ableiten: Schadenmanagement wird strategischer. Wer Ausfallzeiten begrenzen und Folgekosten im Griff behalten will, muss Werkstattnetz, Ersatzmobilität, Rechnungsprüfung und Teileverfügbarkeit enger steuern als bisher. Der Autorechtstag zeigt, dass dabei längst nicht mehr nur die Reparatur selbst zählt, sondern zunehmend auch Haftungs-, Beweis- und Regulierungsfragen.