Ob auf Geschäftsreise oder Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen – viele Fahrerinnen und Fahrer hoffen, mit Blitzer-Apps oder Radarwarnern Bußgelder zu vermeiden. Doch Vorsicht: Diese Helfer sind in Deutschland nicht erlaubt – auch nicht im Firmenwagen. Wer damit erwischt wird, zahlt nicht nur 75 Euro Bußgeld, sondern kassiert auch einen Punkt in Flensburg. Gerade für Vielfahrer und Flottenverantwortliche ist das ein Risiko, das man kennen sollte.
Wie die Technik funktioniert
Blitzer-Apps greifen auf GPS-Daten und Datenbanken mit bekannten Messstellen zu. Sie funktionieren meist gut bei stationären Blitzern, weniger zuverlässig bei mobilen Kontrollen. Radarwarngeräte arbeiten mit Sensoren, die Radar- oder Lasermessungen erkennen sollen. Beide Systeme gelten laut Gesetz als unzulässig – unabhängig davon, wie genau sie sind.
Gesetz verbietet aktive Nutzung
Laut § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte oder Software zu verwenden, die Blitzer anzeigen oder deren Funktion beeinträchtigen können. Schon das bloße Installieren auf dem Handy reicht aus – selbst wenn die App gerade nicht läuft. Auch wenn eine Mitfahrerin oder ein Mitfahrer die App nutzt und der Fahrer das duldet, drohen Sanktionen.
Radiohinweise sind erlaubt
Was hingegen erlaubt bleibt: Verkehrsmeldungen im Radio. Diese geben nur allgemeine Hinweise auf mögliche Tempokontrollen, ohne konkrete Standorte zu nennen. Sie gelten als allgemeine Verkehrsinformation und sind legal. Wer sich also sicher und regelkonform informieren will, ist mit dem Verkehrsfunk besser bedient als mit der App.
Im Ausland gilt oft dasselbe
Blitzer-Apps sind nicht nur in Deutschland ein Problem. Auch in vielen Nachbarländern sind sie verboten. In Frankreich, der Schweiz oder Österreich können die Bußgelder deutlich höher ausfallen. Wer mit dem Firmenwagen ins Ausland fährt, sollte sich vorher über die jeweiligen Landesregeln informieren – sonst kann es richtig teuer werden.