Blockiergebühren richtig regeln im Fuhrpark

Laden, zahlen, weitergeben
Blockiergebühren richtig regeln im Fuhrpark

Blockiergebühren an Ladesäulen können teuer werden – vor allem bei Schnellladern. Was E-Dienstwagenfahrer beachten müssen und unter welchen Bedingungen Firmen die Kosten weitergeben dürfen.

Firmenporträt Who is Who PKW
Foto: Aral

Blockiergebühren werden zur Kostenfalle

An immer mehr Ladesäulen in Deutschland gibt es eine Blockiergebühr für zu lange Nutzungsdauer. Je nach Anbieter kann an Schnellladern bereits nach einer, an Normalladern schon nach zwei Stunden ein Preisaufschlag fällig werden. Doch das lässt sich vermeiden.

Wer erhebt die Blockiergebühr?

Gegenüber dem Kunden erhebt in der Regel der E-Mobilitätsprovider, also das Unternehmen, dessen App oder Ladekarte genutzt werden, die Blockiergebühr. Beim Ad-hoc-Laden – also dem Laden ohne Vertrag – kann sie auch vom Betreiber der Säule kommen. In beiden Fällen ist es also wichtig, die exakte Tarifstruktur zu kennen. Die aktuellen Bedingungen finden sich in der Regel in der App oder auf der Bezahlseite des Anbieters.

Wecker stellen – Kosten sparen

Wer zum Laden das Smartphone nutzt, sollte sich den Wecker entsprechend stellen – am besten mit ausreichender Vorwarnzeit. Manche Apps schicken, wenn aktiviert, selbstständig eine Push-Nachricht. Besonders schnell schlägt die Blockiergebühr beim Schnellladen zu Buche. Zudem ist sie dort teilweise besonders hoch. E-Autofahrer sollten das bei der Zeitplanung bedenken – während eines ausgiebigen Abendessens oder eines Shopping-Tags schließt man das Auto besser an den Normallader an.

Parkregeln an Ladesäulen beachten

Außer auf die Blockiergebühr für das Stromtanken sollten E-Autofahrer auch auf die Parkregelungen an der Ladesäule achten. Viele Städte koppeln die Ladedauer an die Parkdauer, etwa mit Parkscheibe. Überschreitungen können Bußgelder oder Abschleppen zur Folge haben.

Müssen Unternehmen die Blockiergebühr für Dienstwagen bezahlen?

Die Weitergabe von Blockiergebühren ist zulässig, wenn sie durch eine entsprechende Regelung in der Car Policy, im Dienstwagenüberlassungsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eindeutig geregelt ist. Ohne eine solche Grundlage wäre eine Weiterbelastung rechtlich angreifbar. So ist zum Beispiel eine spontane oder rückwirkende Kostenweitergabe oder eine Kürzung des Gehalts oder der Spesen nicht erlaubt.

Bedingungen für die Weitergabe der Blockiergebühren

Damit Unternehmen Blockiergebühren rechtssicher an Fahrer weitergeben können, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Transparente Regelung
    • Die Dienstwagenrichtlinie oder der Nutzungsvertrag muss klar und verständlich definieren, welche Lade- oder Parkverstöße zu welchen Kosten führen – z. B. Blockiergebühren nach x Minuten Ladezeitüberschreitung.

  2. Beweisbarkeit der Pflichtverletzung
    • Das Unternehmen muss nachweisen können, dass der Fahrer durch fahrlässiges Verhalten (z. B. Nichtbeachtung der Ladezeit) eine Blockiergebühr verursacht hat. Pauschale Annahmen sind unzulässig.

  3. Verhältnismäßigkeit
    • Die Gebühr darf nur dann weitergegeben werden, wenn sie dem Mitarbeiter zumutbar ist und keine unangemessene Belastung darstellt. Bei wiederholtem oder grobem Fehlverhalten ist das eher der Fall als bei einem einmaligen Versehen.

  4. Hinweis- und Schulungspflicht
    • Idealerweise wurden Fahrer im Vorfeld über Ladeverhalten, App-Nutzung und Blockiergebühren belehrt oder geschult – z. B. über die Car Policy oder durch eine digitale Dienstwageneinweisung.