Hohe Bruttolistenpreise, lange Arbeitswege und steigende Fahrzeugkosten treiben die Steuerlast vieler Dienstwagenfahrer spürbar nach oben. Die Besteuerung von Dienstwagen bleibt damit ein Dauerthema – zumal die zunehmende Transparenz steuerlicher Regelungen den Blick stärker auf Alternativen zur pauschalen Ein-Prozent-Regel lenkt. Dennoch greifen die meisten weiterhin zur Pauschalversteuerung. Dabei zeigen konkrete Nutzungsdaten: Wer seine Privatfahrten sauber dokumentiert, kann mit dem Fahrtenbuch Jahr für Jahr erhebliche Beträge sparen – je nach Fahrzeug sogar deutlich im vierstelligen Bereich.
Umfrage zeigt Trend weg von der Ein-Prozent-Regel
Eine aktuelle Umfrage des Telematik- und Flottenmanagementanbieters Vimcar unter mehr als 400 Dienstwagenfahrern in Deutschland verdeutlicht, jedoch, dass sich zunehmend mehr Nutzer bewusst mit der Fahrtenbuch-Methode auseinandersetzen.
Digitale Fahrtenbücher setzen sich durch
18 Prozent der Befragten sind bereits von der Ein-Prozent-Regelung auf das Fahrtenbuch gewechselt, weitere zehn Prozent nutzen diese Methode nach eigenen Angaben schon seit jeher zur Reduzierung der Steuerlast. Auffällig dabei: Wer ein digitales Fahrtenbuch nutzt, möchte nicht mehr zur papierbasierten Variante zurückkehren. „Der Wechsel vom digitalen zurück auf das analoge Fahrtenbuch steht für Dienstwagen-Fahrerinnen und -Fahrer dagegen überhaupt nicht zur Debatte“, sagt Felix Schmidt, Chief Product & Technology Officer bei der Vimcar-Muttergesellschaft Shiftmove.

Felix Schmidt ist Chief Product & Technology Officer bei Shiftmove, der Muttergesellschaft von Vimcar. Das Unternehmen hat die Umfrage zur Nutzung digitaler Fahrtenbücher in Auftrag gegeben.
Wie sich viel Geld sparen bei Privatnutzung sparen lässt
Nach Berechnungen von Vimcar verzichten rund 940.000 Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer in Deutschland jährlich auf unnötig gezahlte Steuern. Würden sie ihre Privatfahrten per Fahrtenbuch erfassen, ließen sich pro Fahrzeug im Schnitt 2.617 Euro im Jahr sparen. Hochgerechnet entspricht das einem jährlichen Steuervolumen von rund 2,47 Milliarden Euro. Grundlage der Berechnung sind reale Nutzungsfälle aus dem Vimcar-Firmenwagenrechner.
Steuerersparnis als Hauptargument für das Fahrtenbuch
Das Sparpotenzial ist für viele Befragte ein zentrales Argument: Das Fahrtenbuch wird nicht nur als Dokumentationsinstrument wahrgenommen, sondern als konkrete finanzielle Option zur Senkung der Steuerlast. Als wichtigste Vorteile nennen die Nutzer die transparente Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten, die realitätsnahe Abbildung der tatsächlichen Nutzung sowie die daraus resultierenden Steuervorteile.
Besonders hohes Sparpotenzial bei klassischen Dienstwagen
Wie groß der Unterschied zwischen Ein-Prozent-Regel und Fahrtenbuch in der Praxis ausfällt, zeigt der Blick auf gängige Flottenmodelle. Ein typisches Beispiel ist der VW Passat Variant 2.0 TDI. Der Mittelklasse-Kombi, häufig auf langen Dienststrecken im Einsatz, bietet bei Nutzung eines Fahrtenbuchs ein jährliches Steuersparpotenzial von bis zu 2.254 Euro. Auf ähnlichem Niveau liegt der Audi A5 Avant 2.0 TDI mit bis zu 2.270 Euro pro Jahr.
Je teurer der Dienstwagen, desto größer der Steuervorteil
Noch deutlicher fallen die Effekte in der oberen Mittelklasse aus: Beim Audi A6 Avant 2.0 TDI summiert sich die mögliche Steuerersparnis auf bis zu 3.044 Euro jährlich, beim BMW 520d Touring sogar auf bis zu 3.245 Euro. Aber auch kompaktere Dienstwagen bleiben nicht außen vor: Beim VW Tiguan 1.5 eTSI lassen sich mit dem Fahrtenbuch noch bis zu 1.615 Euro pro Jahr sparen.
Warum das Fahrtenbuch oft günstiger ist
Der steuerliche Unterschied ergibt sich aus der Berechnungsmethode. Bei der Ein-Prozent-Regel wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, zuzüglich 0,03 Prozent pro einfachem Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Das Fahrtenbuch hingegen bildet die tatsächliche Nutzung ab: Versteuert werden nur die privat gefahrenen Strecken sowie der Arbeitsweg, ebenfalls mit 0,03 Prozent pro Kilometer. Gerade bei höherpreisigen Fahrzeugen und hoher dienstlicher Nutzung kann sich dieser Unterschied deutlich auswirken.
Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuch-Methode ist grundsätzlich möglich – jeweils zum 1. Januar eines Jahres oder bei Übernahme eines neuen Dienstwagens.
Berechnungsgrundlage: Fahrzeugkauf; Bruttolistenpreis zzgl. 15 Prozent Sonderausstattung, 18 Prozent Rabatt; 20 Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke), 50.000 Kilometer Gesamtfahrleistung pro Jahr, 20 Prozent Privatnutzung.







