Hohe Forderungen belasten Fuhrparks
Post aus dem Ausland landet nicht nur bei Privatleuten, sondern auch regelmäßig in Fuhrparks. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) registriert zahlreiche Beschwerden über überhöhte Zahlungsaufforderungen. Oft heißt es: "Zahlen ja – aber nicht in dieser Höhe." Für Fuhrparkmanager ist die rechtliche Einordnung solcher Schreiben entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Typische Delikte für Dienstwagen im Ausland
Besonders häufig geht es um Parkverstöße auf privaten Flächen, nicht bezahlte Mautgebühren oder Fahrten in Umweltzonen. Gerade in Ländern wie Italien, Österreich oder Großbritannien drohen hohe Summen. Dienstwagenfahrer sollten wissen: Wer tatsächlich vor Ort war, muss in der Regel mit einer berechtigten Forderung rechnen.
Mietwagen im Ausland: Vorsicht vor Zusatzgebühren
Bei Mietwagenfahrten im Ausland wird es oft doppelt teuer. Neben dem eigentlichen Bußgeld berechnen viele Vermieter Bearbeitungsgebühren, etwa für die Weitergabe von Fahrerdaten. Laut EVZ sind diese Kosten rechtlich häufig nicht haltbar. Tipp für Flottenmanager: Über ein Chargeback-Verfahren können Unternehmen versuchen, unzulässige Beträge zurückzuholen.
Bußgeld oder Vertragsstrafe – wichtig für Fuhrparks
Bußgelder ab 70 Euro, die von Behörden in EU-Ländern verhängt werden, können auch in Deutschland vollstreckt werden – über das Bundesamt für Justiz. Vertragsstrafen privater Betreiber, etwa von Parkplatzgesellschaften, unterliegen hingegen dem Zivilrecht. Sie lassen sich in Deutschland nicht automatisch eintreiben. Für Fuhrparks macht diese Unterscheidung den Unterschied zwischen sofortigem Handlungsbedarf und möglichem Rechtsweg.
Nicht ignorieren: Folgen für Dienstwagenflotten
Egal ob Bußgeld oder Vertragsstrafe: Wer nicht reagiert, riskiert Mahnungen, Zusatzgebühren und Datenspeicherungen. Vor allem bei Firmenfahrzeugen kann dies zu langfristigen Belastungen führen. Unverhältnismäßig hohe Inkassokosten sollten allerdings nicht akzeptiert werden, wenn sie die eigentliche Strafe deutlich übersteigen.
EVZ unterstützt auch Dienstwagenfahrer
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hilft kostenlos bei der rechtlichen Einordnung von Zahlungsaufforderungen. Für Fuhrparkverantwortliche bietet dies eine schnelle und unabhängige Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Die Kontaktaufnahme erfolgt unkompliziert über das Online-Formular.