Fuhrparks brauchen Transparenz
Unternehmen treiben die Elektrifizierung ihrer Flotten voran – doch an der Ladesäule erleben Dienstwagenfahrer noch immer einen Tarifdschungel. Unterschiedliche Preise, fehlende Vergleichbarkeit und wenig Transparenz erschweren die Kostenkontrolle. Drei Branchenverbände wollen das ändern und fordern ein Modell, das die Spielregeln am Ladestrommarkt grundlegend verbessern soll.
Eigenen Stromtarif an öffentlichen Ladepunkten nutzen
Der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sprechen sich gemeinsam für die Einführung eines Durchleitungsmodells aus. Damit sollen Nutzer ihren eigenen Stromtarif an jedem öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkt einsetzen können. "Das Modell fördert fairen Wettbewerb, senkt Kosten und macht das Laden für Halter von Elektrofahrzeugen deutlich einfacher", erklärt BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. Schon heute sei erkennbar, dass das Prinzip funktioniere, so Schäfer weiter: "Dass das Modell überzeugend funktioniert, sehen wir ja bereits beim Deutschlandnetz für Lkw. Der Ausbau für alle Elektrofahrzeuge ist der logische Schritt."

Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Betriebliche Mobilität (BBM). Er setzt sich für transparente und faire Rahmenbedingungen in der Elektromobilität ein.
Wie das Durchleitungsmodell funktioniert
Im Kern trennt das Modell zwei Aufgaben klar voneinander:
- Stromlieferant: bleibt frei wählbar
- Ladepunktbetreiber: stellt Technik bereit und erhält ein transparentes Nutzungsentgelt
Für Fuhrparks bedeutet das vor allem: einheitliche Preislogik, leichter vergleichbare Abrechnungen und eine deutlich bessere Kostensteuerung.
Rechtliche Grundlagen fehlen noch
Damit das Modell flächendeckend funktioniert, müssen laut Verbänden die gesetzlichen Grundlagen modernisiert werden. Schäfer betont: "Ohne klare, technologieneutrale Rahmenbedingungen können Wettbewerb und Investitionsbereitschaft auf Dauer nicht gesichert werden." Konkret fordern BBM, ZDK und VDIK:
1. Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes
Betreiber von öffentlichen und halböffentlichen Ladepunkten sollen verpflichtet werden, diskriminierungsfreien Zugang zur Durchleitung zu gewähren. Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Energieversorgern, Ladepunktbetreibern und Netzbetreibern müssen klar geregelt werden.
2. Standardisierte Abrechnungssysteme
Es braucht interoperable Systeme zur ladevorgangscharfen Energiemengenzuordnung – eine Voraussetzung für faire Abrechnungen.
3. Förderung der technischen Nachrüstung
Viele Bestandsanlagen müssen technisch ertüchtigt werden, um Durchleitung zu ermöglichen.
4. Verankerung in Ausschreibungen
Das Durchleitungsmodell soll in Förderprogrammen verbindlich berücksichtigt werden – analog zum Lkw-Deutschlandnetz.
5. Transparente Preisgestaltung
Durchleitungsentgelte müssen sich an realen Infrastrukturkosten orientieren. Zusätzliche nationale Bürokratie soll vermieden werden.
Chance für mehr Wettbewerb
Die drei Verbände sehen im Durchleitungsmodell einen entscheidenden Hebel für die weitere Elektrifizierung – gerade für gewerbliche Flotten. Mit klaren Regeln, nachvollziehbaren Preisen und einem echten Wettbewerb soll der Markthochlauf beschleunigt werden. "Nur wenn Tarife transparent und fair sind, wird Elektromobilität für alle Beteiligten kalkulierbar", fasst Schäfer zusammen.






