Schlaglochschaden im Fuhrpark: Wer zahlt?

Recht und Versicherung im Fuhrpark
Schaden durch Schlagloch – wer zahlt?

Ein Schlagloch kann teure Schäden verursachen. Wie Dienstwagenfahrer und Fuhrparks im Schadenfall richtig reagieren, welche Versicherung greift und warum Ansprüche gegen Kommunen selten Erfolg haben.

Mit Leitkegeln abgesicherte Schlaglöcher am rechten Fahrbahnrand einer innerstädtischen Straße neben fließendem Verkehr.
Foto: HajohoosGettyImagesSignature@viaCanva

Schlaglöcher als Kostenfaktor im Fuhrpark

In den Winter- und Frühjahrsmonaten nimmt die Zahl der Schlaglöcher deutlich zu. Ursache sind Frost-Tau-Wechsel und vorgeschädigte Asphaltbeläge. Für Fuhrparks ist das mehr als ein Ärgernis: Ein Schlagloch kann Reifen, Felgen oder Fahrwerk beschädigen – und damit Ausfallzeiten, Reparaturkosten und Versicherungsfragen nach sich ziehen.

Schaden dokumentieren: Darauf kommt es an

Fährt ein Dienstwagen in ein Schlagloch und zeigt danach Schäden, zählt vor allem eines: saubere Dokumentation. Fotos vom Schlagloch, von der Unfallstelle und vom Fahrzeug sind Pflicht. Ebenso wichtig sind Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und möglichen Warnschildern. Bei größeren Schäden oder wenn das Schlagloch eine akute Gefahr für andere darstellt, kann es sinnvoll sein, die Polizei zu informieren.

Vollkasko meist erste Adresse

In den meisten Fällen läuft ein Schlaglochschaden über die Vollkaskoversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab – etwa an Reifen, Felgen, Lenkung, Fahrwerk oder der Radaufhängung. Auch Folgeschäden, zum Beispiel eine beschädigte Ölwanne, können darunterfallen. Zu beachten sind allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufungen.

Warum Teilkasko und Haftpflicht nicht helfen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn durch den Schaden andere Fahrzeuge oder Personen betroffen sind. Die Teilkaskoversicherung deckt zwar bestimmte Risiken wie Diebstahl oder Wildunfälle ab, nicht jedoch Schäden durch Schlaglöcher.

Staatliche Haftung bleibt die Ausnahme

Zwar müssen Kommunen, Länder und Bund ihre Straßen in einem verkehrssicheren Zustand halten, doch Schadenersatzansprüche sind schwer durchzusetzen. Autofahrer müssen nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Warnschilder oder nicht angepasste Geschwindigkeit verschlechtern die Erfolgsaussichten erheblich.

Konsequenzen für Fuhrparkverantwortliche

Für Fuhrparks bedeutet das: Staatliche Ersatzansprüche sind selten realistisch. Entscheidend sind klare interne Prozesse bei Schadenmeldung und Regulierung sowie eine vorausschauende Fahrweise, um Kosten und Ausfallzeiten zu begrenzen.