Arbeitsunfälle passieren nicht nur in Werkhallen oder auf Baustellen, sondern auch im Fuhrpark. Ein Unfall mit dem Dienstwagen, ein Sturz beim Be- oder Entladen oder ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit – all das zählt rechtlich als Arbeitsunfall. Trotzdem ist oft unklar, was danach eigentlich zu tun ist. Die Arbeitsschutzexperten von Dekra erleben in ihrer Praxis, dass viele Beschäftigte und Verantwortliche die Abläufe nicht genau kennen. Das kann Folgen haben – für den Versicherungsschutz, für den Betrieb und für die Gesundheit der Betroffenen.
Arbeitsschutz-Unterweisung: gilt auch für Dienstwagenfahrer
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig zum Thema Arbeitsschutz unterweisen. Das betrifft ausdrücklich auch Dienstwagenfahrer. In diesen Unterweisungen geht es unter anderem darum, wie Erste Hilfe funktioniert, wer informiert werden muss, was ins Verbandbuch gehört und wann ein Durchgangsarzt aufzusuchen ist.
"Diese Grundlagen muss man im Ernstfall parat haben", sagt Jörg Lobe, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Dekra. Der Dekra-Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt allerdings, dass das nicht überall selbstverständlich ist: Nur drei von vier Betrieben führen eine jährliche Unterweisung durch. In kleineren Unternehmen sind es sogar weniger als die Hälfte.
Nach dem Unfall: Erst helfen, dann melden
Kommt es zu einem Unfall mit dem Dienstwagen, steht zunächst die Erste Hilfe im Vordergrund. Bei schweren Verletzungen ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Parallel dazu muss der Unfall dem direkten Vorgesetzten gemeldet werden – und damit auch dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Fuhrparkmanagement.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. In Deutschland sind das jedes Jahr rund 750.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Für Fuhrparkverantwortliche heißt das: Die internen Meldewege sollten klar geregelt sein, damit nichts liegen bleibt.
Unfall aufarbeiten – auch im Fuhrpark
Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber gefragt. Er muss klären, wie es zu dem Unfall gekommen ist – auch bei Dienstwagenunfällen. Gegebenenfalls müssen Gefährdungsbeurteilungen angepasst oder Abläufe geändert werden, etwa bei Fahrzeugausstattung, Schulungen oder organisatorischen Themen im Fuhrpark.
"Jeder Unfall zeigt, wo es hakt", sagt Dekra-Experte Lobe. Wer diese Hinweise nutzt, kann Risiken reduzieren und Ausfallzeiten senken.
Durchgangsarzt: wichtig für den Versicherungsschutz
Was viele Dienstwagenfahrer nicht wissen: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollte grundsätzlich ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Das sind speziell zugelassene Ärzte der Berufsgenossenschaften. Augen- und HNO-Ärzte gehören automatisch dazu.
Bei schweren Verletzungen geht es direkt ins Krankenhaus. Der Arbeitgeber muss darüber informieren, welcher Durchgangsarzt zuständig ist. Der Besuch ist wichtig, damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift und die Behandlung korrekt abgerechnet wird.
Verbandbuch: kein Formalismus, sondern Absicherung
Nach dem Unfall darf der Eintrag ins Verbandbuch nicht vergessen werden. Das gilt auch für kleinere Verletzungen oder Dienstwagenunfälle. Eingetragen werden Zeitpunkt, Unfallhergang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen.
Gerade wenn später gesundheitliche Probleme auftreten, ist dieser Eintrag entscheidend für den Versicherungsschutz. Gleichzeitig hilft er Arbeitgebern und Fuhrparkmanagern, Unfallmuster zu erkennen. DEKRA empfiehlt, das Verbandbuch digital zu führen und auch Beinaheunfälle zu dokumentieren – sie zeigen oft früh, wo Risiken entstehen.
Arbeitsunfall im Fuhrpark: Das Wichtigste auf einen Blick
- Erste Hilfe leisten und bei Notfällen 112 wählen
- Vorgesetzte informieren – sofort
- Unfall dokumentieren (Verbandbuch)
- Durchgangsarzt oder Klinik aufsuchen
- Unfall auswerten und Abläufe prüfen
Für Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche gilt: Klare Regeln, regelmäßige Unterweisungen und saubere Dokumentation helfen, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben – und sorgen dafür, dass Dienstwagenfahrer im Ernstfall gut abgesichert sind.







