Functions on Demand im Firmenwagen und Steuern

Neue Funktionen per Software im Firmenwagen
Functions on Demand: Was steuerlich gilt

Sitzheizung, Assistenzsystem oder Navi per Software freischalten: Viele Autos bieten Funktionen erst gegen Aufpreis an. Steuerlich kann das beim Firmenwagen Vorteile bringen. So funktioniert’s.

Digitales Cockpit und Infotainment-System in einem Mercedes, über das Softwarefunktionen und Fahrzeugausstattung per Update freigeschaltet werden können.
Foto: Mercedes

Softwarefunktionen im Firmenwagen: Steuerlich nicht immer relevant

Die Digitalisierung erreicht auch den Firmenwagen. Viele Hersteller statten Fahrzeuge inzwischen mit Funktionen aus, die technisch bereits vorhanden sind, aber erst später per Software aktiviert werden können. Dazu zählen etwa Sitzheizungen, Assistenzsysteme oder Navigationsdienste.

Diese sogenannten "Functions on Demand" sollen Fahrzeuge flexibler machen. Für Dienstwagenfahrer und Fuhrparkmanager stellt sich jedoch eine andere Frage: Welche Folgen hat das für die Firmenwagenbesteuerung? Eine Einschätzung dazu liefert das Onlineportal Steuertipps.de, das sich mit der steuerlichen Behandlung solcher Funktionen befasst.

Was hinter "Functions on Demand" steckt

Bei diesem Konzept verbauen Hersteller bestimmte Ausstattungen bereits serienmäßig im Fahrzeug. Aktiviert werden sie allerdings erst später – meist gegen Gebühr per Software-Update.

Für die Hersteller hat das einen Vorteil: Fahrzeuge lassen sich einfacher produzieren und zusätzliche Funktionen können später verkauft werden. Für Nutzer entsteht dagegen ein neues Modell: Funktionen werden nach Bedarf freigeschaltet, ähnlich wie digitale Abos.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erstzulassung

Für Firmenwagen ist vor allem die 1-Prozent-Regelung relevant. Dabei wird der private Nutzungsanteil eines Dienstwagens pauschal auf Basis des Bruttolistenpreises versteuert.

Die Formel lautet: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat der Privatnutzung. Wichtig ist dabei laut Steuertipps.de: In die Berechnung fließen nur Ausstattungen ein, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung aktiviert waren.

Nachträgliche Aktivierung bleibt steuerlich außen vor

Werden Funktionen erst später freigeschaltet – etwa eine Sitzheizung oder ein Navigationssystem – hat das keinen Einfluss auf den Bruttolistenpreis. Damit verändert sich auch nicht die Bemessungsgrundlage für die 1-Prozent-Regelung. Das bedeutet: Eine nachträglich aktivierte Funktion erhöht den zu versteuernden Privatanteil grundsätzlich nicht.

Strategischer Spielraum bei der Ausstattung

Aus steuerlicher Sicht kann es daher sinnvoll sein, bestimmte Funktionen nicht direkt bei der Fahrzeugbestellung zu aktivieren, sondern erst später freizuschalten. Dadurch bleibt der ursprüngliche Listenpreis – und damit die steuerliche Grundlage – niedriger.

Allerdings gilt: Die Kosten für die spätere Aktivierung müssen gegen mögliche steuerliche Vorteile abgewogen werden. Zudem können Abo-Modelle der Hersteller langfristig sogar teurer werden.

Neue Geschäftsmodelle der Hersteller

Functions on Demand sind auch Teil einer größeren Entwicklung im Automobilmarkt. Hersteller versuchen zunehmend, Softwarefunktionen nachträglich zu monetarisieren. Für Flotten kann das zwar zusätzliche Flexibilität bieten. Gleichzeitig entsteht jedoch ein neues Kostenmodell, das Fuhrparkmanager im Blick behalten müssen. Gerade bei größeren Flotten könnte sich langfristig die Frage stellen, ob Software-Abos die Total Cost of Ownership tatsächlich verbessern – oder eher verteuern.