Straßenverkehr 2026: Neue Regeln und Kosten

Neue Gesetze, Regeln, Vorschriften 2026
Neue Pflichten, höhere Kosten, mehr Technik

Steigende CO₂-Kosten, neue Assistenzsysteme, steuerliche Anpassungen und feste Fristen: Was sich Jahr 2026 im Straßenverkehr für Autofahrer, Dienstwagennutzer und Fuhrparks ändern wird.

Straße mit aufgemalten Jahreszahlen 2025 und 2026 als Symbol für anstehende gesetzliche Änderungen im Straßenverkehr.
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2026 wird für Autofahrer, Dienstwagennutzer, Fuhrparkverantwortliche und Unternehmen kein Jahr der Bequemlichkeit. Steigende Kosten, neue Technikpflichten und veränderte steuerliche Rahmenbedingungen zwingen Unternehmen wie Privatnutzer zum genauen Hinsehen. Wer Fristen verpasst oder falsch kalkuliert, zahlt drauf. firmenauto gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen, Vorschriften und Kostenfaktoren, die 2026 im Straßenverkehr relevant werden.

CO₂-Bepreisung treibt Kraftstoffkosten weiter nach oben

Zum 1. Januar 2026 geht die nationale CO₂-Bepreisung in eine neue Phase über. Der bisher festgelegte Preis wird durch einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ ersetzt. Damit bildet sich der Preis künftig marktbasiert im nationalen Emissionshandel.

Für Unternehmen und Autofahrer bedeutet das höhere Kosten an der Zapfsäule. Je nach Marktlage könnten Benzin und Diesel um rund 1,5 bis 3 Cent pro Liter teurer werden. Zusätzlich wirken sich ab 2026 auch CO₂-Kosten aus dem EU-Grenzausgleichsmechanismus auf importierte Energieträger aus.

Abgasanlage eines Fahrzeugs mit sichtbaren Abgasen, Symbol für Emissionsregulierung.
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Mit der Abgasnorm Euro 7 gelten ab 2026 strengere Emissionsanforderungen – erstmals auch für Brems- und Reifenabrieb.

Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent

Pendlerinnen und Pendler sollen ab 2026 steuerlich entlastet werden. Die Entfernungspauschale soll dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer steigen – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Bislang galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer, darunter waren 30 Cent ansetzbar. Die neue Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ob Auto, Dienstwagen, Motorrad, Fahrrad, öffentlicher Nahverkehr oder Fußweg: Für die Steuererklärung können künftig einheitlich 38 Cent pro einfache Wegstrecke angesetzt werden. Die endgültige Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.

Fahrgäste stehen im Innenraum eines öffentlichen Verkehrsmittels während des Berufsverkehrs.
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Pendlerinnen und Pendler sind 2026 von mehreren Änderungen betroffen – darunter die höhere Pendlerpauschale und steigende Kosten im öffentlichen Nahverkehr.

Elektrofahrzeuge bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit

Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin steuerfrei – maximal jedoch bis Ende 2035. Die Regelung gilt auch bei Halterwechseln. Davon profitieren nicht nur Pkw, sondern auch reine Elektro-Nutzfahrzeuge. Für Unternehmen mit innerstädtischen Liefer-, Service- oder Handwerksflotten bleiben elektrische Transporter damit steuerlich attraktiv. Plug-in-Hybride und Vollhybride sind von der Steuerbefreiung weiterhin ausgeschlossen.

Elektroauto wird an einer öffentlichen Ladesäule geladen.
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Reine Elektrofahrzeuge bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit – davon profitieren auch elektrische Dienstwagen und Nutzfahrzeuge.

Dienstwagen: Steuerliche Anpassungen geplant

Für Nutzer von Elektro-Dienstwagen sind steuerliche Änderungen vorgesehen. Die Preisgrenze für die vergünstigte 0,25-Prozent-Versteuerung soll auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben werden. Fahrzeuge bis zu dieser Grenze können weiterhin besonders günstig versteuert werden, oberhalb greift künftig die 0,5-Prozent-Regel.

Degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge

Zusätzlich ist für Unternehmen eine befristete degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge zwischen 2025 und 2028 geplant, um Investitionen in Elektromobilität zu fördern. Beide Maßnahmen sind Teil des geplanten Jahressteuergesetzes und stehen noch unter parlamentarischem Vorbehalt.

Neue Technikpflichten für Neufahrzeuge ab 2026

Ab Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgestattet sein. Das System nutzt moderne Mobilfunkstandards und übermittelt bei einem Unfall automatisch präzisere Daten an die Rettungsleitstellen. Ab Juli 2026 kommen weitere verpflichtende Assistenzsysteme hinzu, darunter Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner und intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Damit setzt die EU ihre Vorgaben zur aktiven Fahrzeugsicherheit schrittweise um.

Darstellung eines Fahrzeugs mit aktivem Kreuzungs- und Notbremsassistent im urbanen Verkehr.
Volvo

Ab 2026 werden erweiterte Assistenzsysteme wie Notbrems- und Kreuzungsassistenten für neu entwickelte Pkw und Transporter verpflichtend.

Euro 7: Neue Abgasnorm mit erweiterten Anforderungen

Am 29. November 2026 tritt die neue Abgasnorm Euro 7 für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter in Kraft. Sie erfasst erstmals auch ultrafeine Partikel aus Reifen- und Bremsabrieb und stellt höhere Anforderungen an die Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen und Batterien. Für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 ab Ende 2027. Experten rechnen mit Auswirkungen auf Fahrzeugpreise, Entwicklungsaufwand und Modellangebote.

Intelligenter Fahrtenschreiber wird Pflicht

Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Transporten oder Kabotagefahrten mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Das System erfasst Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte sowie Positionsdaten automatisch und erschwert Manipulationen. Für viele Transporterflotten entsteht konkreter Nachrüstbedarf.

Reihe moderner Transporter einer Unternehmensflotte, relevant für neue Technikpflichten, CO2-Kosten und gesetzliche Vorgaben ab 2026.
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Für Transporterflotten treten 2026 neue Pflichten in Kraft – darunter strengere Emissionsvorgaben, zusätzliche Assistenzsysteme und der intelligente Fahrtenschreiber.

Kfz-Steuer künftig nur noch als Jahreszahlung

Ab 2026 soll die Kfz-Steuer grundsätzlich nur noch als Einmalzahlung für das gesamte Jahr erhoben werden. Eine unterjährige Ratenzahlung ist nach aktuellem Stand nicht mehr vorgesehen. Ziel ist eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und des Zahlungsprozesses.

Lkw-Maut: E-Lkw bis 2031 befreit

Emissionsfreie Lkw bleiben bis zum 30. Juni 2031 vollständig von der Lkw-Maut ausgenommen. Das erleichtert die wirtschaftliche Kalkulation von batterieelektrischen und wasserstoffbasierten Fahrzeugen. Unbefristet mautfrei sind emissionsfreie Lkw bis 4,25 Tonnen. Ab Januar 2026 vereinfacht zudem die neue „TollNow“-App die digitale Mautbuchung für Fahrten innerhalb Deutschlands, insbesondere für Gelegenheitsnutzer.

Matthias Rathmann

Emissionsfreie Lkw bleiben bis zum 30. Juni 2031 vollständig von der Lkw-Maut ausgenommen.

Führerscheinumtausch: Frist bis Januar 2026

Autofahrer, deren Scheckkarten-Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2026 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen. Andernfalls droht ein Verwarngeld. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Für den Umtausch sind in der Regel ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde, ein Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der alte Führerschein erforderlich. Die Kosten liegen bei rund 25 Euro.

Mindestlohn steigt: Kostenrisiken für Speditionen

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro je Stunde. Die Erhöhungen betreffen neben Fahrern auch Lager- und Verwaltungspersonal. Speditionen sollten die Entwicklung frühzeitig in Frachttarife und Laufzeitverträge einrechnen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Bereits geringe Mehrarbeit kann zur Sozialversicherungspflicht führen. Eine enge Einsatz- und Entgeltplanung ist daher notwendig; bei dauerhaftem Überschreiten ist eine Umstellung auf reguläre Beschäftigung sinnvoll.

CSRD: Nachhaltigkeitsbericht startet später

Der Einstieg kapitalmarktorientierter KMU in die CSRD-Berichtspflicht verschiebt sich auf das Berichtsjahr 2028. Die erste Veröffentlichung ist für 2029 vorgesehen. Trotz der Fristverlängerung empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Die systematische Erfassung von ESG-Kennzahlen bleibt sinnvoll, da konkrete Entlastungen durch geplante EU-Anpassungen noch offen sind.

Deutschlandticket wird teurer

Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 monatlich 63 Euro statt bisher 58 Euro. Ab 2027 soll ein Preismechanismus greifen, der sich an einem Index orientiert und Kostensteigerungen bei Personal, Energie und Infrastruktur berücksichtigt. Details sollen im Laufe des Jahres 2026 festgelegt werden.

Deutschlandticket als digitales Ticket auf einem Smartphone-Bildschirm.
Dominic Dupont

Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63 Euro. Ab 2027 soll ein indexbasierter Preismechanismus greifen.

Hauptuntersuchung: Blaue HU-Plakette ist 2026 fällig

Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette zeigt, ob das Fahrzeug 2026 zur Hauptuntersuchung muss. Fahrzeuge mit blauer Plakette sind im kommenden Jahr prüfpflichtig. Bei verspäteter Untersuchung drohen Bußgelder, bei einer Überziehung von mehr als acht Monaten zusätzlich ein Punkt in Flensburg.