Verkehrsunfall: Was Firmenwagenfahrer tun müssen

Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen
Diese Fehler nach dem Crash werden teuer

Vom Warndreieck bis zur Schadenmeldung: Nach einem Verkehrsunfall gelten klare Pflichten. Wer einen Firmenwagen fährt, muss zusätzlich Fuhrpark, Halter und Vertragsvorgaben beachten.

Panne
Foto: Jacek Bilski

Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Autofahrer eine Ausnahmesituation. In der Hektik wissen viele nicht, was zuerst zu tun ist. Besonnenes Handeln ist jedoch entscheidend: Verletzte müssen versorgt, weitere Gefahren vermieden und die Voraussetzungen für eine saubere Schadenregulierung geschaffen werden. Fehlverhalten kann zudem Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie sich richtig verhalten, welche Pflichten Sie haben und mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist.

Nach dem Unfall gilt zuerst: anhalten und absichern

Unabhängig davon, ob es sich um einen leichten Blechschaden oder eine schwere Kollision handelt: Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, unverzüglich anzuhalten. Wer einfach weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht strafbar. Weitere Details zu den möglichen Sanktionen finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

Nach dem Anhalten hat die Absicherung der Unfallstelle oberste Priorität, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen und Folgeunfälle zu verhindern. Schalten Sie umgehend die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie Ihr Fahrzeug verlassen. Diese Maßnahme erhöht Ihre Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer erheblich.

Auf der Autobahn braucht das Warndreieck Abstand

Anschließend wird das Warndreieck aufgestellt. Als Orientierung gelten etwa 50 Meter innerorts, rund 100 Meter auf Landstraßen und auf Autobahnen ungefähr 150 bis 200 Meter. Beim Aufstellen sollte das Warndreieck gut sichtbar getragen und möglichst hinter der Schutzplanke beziehungsweise am äußersten Fahrbahnrand gegangen werden.

Sind Menschen verletzt, geht deren Versorgung vor. Unfallbeteiligte müssen helfen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung kann nach § 323c StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Für Rettungsdienst und Feuerwehr gilt die 112.

Wann die Polizei verständigt werden muss

Nicht bei jedem leichten Auffahrunfall muss die Polizei zwingend gerufen werden. Wenn lediglich ein geringer Sachschaden entstanden ist und sich die Beteiligten absolut einig sind, reicht oft der private Austausch der Personalien.

Zwingend bzw. dringend empfohlen ist die polizeiliche Aufnahme jedoch bei:

  • Personenschäden (Verletzte oder Tote)
  • hohem Sachschaden (in der Praxis oft ab ca. 2.000 Euro oder wenn die Höhe schwer einschätzbar ist)
  • Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Unklarheiten in der Schuldfrage oder Streit zwischen den Beteiligten,
  • Unfall mit einem Mietwagen (hier fordern viele Vermieter in den AGB eine polizeiliche Aufnahme; ohne diese kann der Versicherungsschutz gefährdet sein),
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Unfallbeteiligte ohne gültige Papiere oder mit ausländischer Zulassung, wo die Daten nicht zuverlässig ausgetauscht werden können

Hinweis: Bei Personenschäden besteht eine rechtliche Pflicht, die Polizei hinzuzuziehen; bei den anderen Punkten ist es aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen dringend ratsam.

Dokumentation und Schadensmeldung an die Versicherung

Nach der Versorgung und gegebenenfalls der polizeilichen Aufnahme sollte der Unfall möglichst genau dokumentiert werden. Dazu gehören Name und Anschrift der Beteiligten, Kennzeichen sowie Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Fotos sollten die Position der Fahrzeuge, die Unfallstelle, sichtbare Schäden und gegebenenfalls Bremsspuren aus verschiedenen Perspektiven zeigen.

Eine Woche kann bei der Schadenmeldung entscheidend sein

Die Pflichten nach einem Crash sind im deutschen Verkehrsrecht streng geregelt. Werden Unfallstellen nicht ordnungsgemäß abgesichert oder entziehen sich Beteiligte ihrer Verantwortung, drohen empfindliche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog oder dem Strafgesetzbuch (StGB).

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der möglichen rechtlichen Sanktionen bei einem Fehlverhalten am Unfallort:

Tabelle zu Verstößen nach einem Unfall mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglichen Fahrverboten oder Führerscheinentzug.
Bußgeldkatalog.de

Hinweis: Alle rechtlichen Angaben richten sich nach dem aktuellen Stand des Bußgeldkatalogs in 2026 und können im richterlichen Einzelfall abweichen.

Beim Firmenwagen kommt der Fuhrpark ins Spiel

Bei einem Unfall mit Firmen- oder Dienstwagen reicht die normale Schadenmeldung häufig nicht aus. Zusätzlich sollten Fahrzeughalter beziehungsweise Fuhrparkmanagement so schnell wie möglich informiert werden. Leasinggeber, Versicherer und Fuhrparkdienstleister können eigene Meldewege und Fristen vorgeben.

Gerade beim Dienstwagen lohnt eine möglichst genaue Dokumentation. Neben der Schadenregulierung können auch Fragen nach möglichem Regress oder den Vorgaben des Leasingvertrags relevant werden. Fahrer sollten deshalb wissen, wen sie im Unternehmen nach einem Unfall kontaktieren müssen. Kontaktdaten und Unfallanweisungen gehören idealerweise so ins Fahrzeug oder in eine App, dass sie im Ernstfall sofort verfügbar sind.