Wenn die Ampel nicht umschaltet
Bleibt eine Ampel dauerhaft auf Rot, entsteht Unsicherheit: Warten oder vorsichtig weiterfahren Und wenn ja, nach welchem Zeitraum? Eine klare Antwort gibt es nicht, entscheidend ist die Rechtsprechung.
Rot bedeutet Halt – auch bei langer Wartezeit
Nach § 37 Abs. 2 StVO gilt eindeutig: Rot bedeutet Halt. Wer eine rote Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Dauert die Rotphase länger als eine Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Folge: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Sachschaden fallen die Sanktionen höher aus.
Keine feste Wartezeit bei Dauerrot
Für den Fall, dass eine Ampel möglicherweise defekt ist, gibt es im Gesetz keine Sonderregel. Ob man eine dauerhaft rote Ampel irgendwann nicht mehr beachten muss, haben deshalb die Gerichte klargestellt.
Das Oberlandesgericht Hamm stellte 1999 klar, dass eine Wartezeit von drei Minuten nicht genügt, um von einem Defekt auszugehen. Allein der Zeitablauf macht ein Rotlicht nicht unwirksam. Fahrer müssen die Anlage über einen deutlich längeren Zeitraum beobachten.
Bereits 1979 nannte das Oberlandesgericht Köln eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten als möglichen Anhaltspunkt. Erst danach könne ernsthaft angenommen werden, dass eine Ampel nicht ordnungsgemäß arbeite.
Wenn die Ampel offenbar nicht schaltet
Auch nach längerer Wartezeit gibt es keine feste Grenze. Maßgeblich bleibt der Einzelfall. Gerichte weisen darauf hin, dass moderne Ampeln häufig verkehrsabhängig gesteuert werden. Längere Rotphasen können technisch vorgesehen sein. Wer sich auf einen Defekt beruft, muss plausibel darlegen können, warum er von einer Fehlfunktion ausgegangen ist.
Verhalten bei Dauerrot
Hinweise auf eine Störung können ausbleibende Umschaltungen, ungewöhnliche Signalfolgen oder dauerhaftes Grün für andere Verkehrsteilnehmer sein. Erst bei solchen konkreten Anzeichen kommt ein Weiterfahren überhaupt in Betracht. In diesem Ausnahmefall ist die Kreuzung wie eine ungeregelte Einmündung zu behandeln: langsam herantasten und Vorfahrt beachten. Da Blitzer trotzdem auslösen könnten, ist es in diesem Fall besser, zu warten und die Polizei zu verständigen.
Fazit
Für Dauerrot gibt es keine gesetzlich festgelegte Wartezeit. Drei Minuten reichen nicht aus, fünf Minuten können ein Anhaltspunkt sein. Entscheidend bleibt der Einzelfall. Wer weiterfährt, trägt das Risiko.







