Fahrverbot trotz fehlender Regelvorgabe

Neues Urteil Kammergricht Berlin
Fahrverbot für Wiederholungstäter

Wiederholte Verstöße führen zu Fahrverbot: Wer immer wieder gegen Verkehrsregeln verstößt, kann auch ohne gesetzliche Vorgabe ein Fahrverbot erhalten. Das bestätigt laut DAV das Kammergericht Berlin.

Führerscheinentzug 2025
Foto: CursedSensesGettyImages_4zevar@viaCanva

Ein Autofahrer fiel innerhalb von zwei Jahren mehrfach durch Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und mangelhafte Fahrzeugsicherheit auf. Trotz eines bereits früher entzogenen und neu erteilten Führerscheins zeigte er keine Einsicht. Das Amtsgericht verhängte ein einmonatiges Fahrverbot – wegen beharrlicher Missachtung der Verkehrsvorschriften.

Anfechtung des Urteils ohne Erfolg

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein. Seine Argumentation: Ein Fahrverbot sei außerhalb gesetzlicher Regelfälle nur nach sorgfältiger Prüfung zulässig. Zudem fehle es an einer inneren Verbindung zwischen früheren Verstößen und dem aktuellen Fall. Doch das Kammergericht wies die Beschwerde zurück.

Kammergericht: Verstoß-Muster entscheidend

Das Gericht bestätigte das Fahrverbot mit der Begründung, dass die Vielzahl und Art der Verstöße eine "beharrliche Pflichtverletzung" darstellten. Entscheidend sei das Gesamtbild: Die Verstöße erfolgten in engem zeitlichen Zusammenhang und ohne erkennbaren Lerneffekt.

Rechtskraft der Vorahndungen nicht zwingend nötig

Interessant für Fuhrparkverantwortliche: Das Gericht stellte klar, dass für eine beharrliche Pflichtverletzung nicht zwingend die Rechtskraft früherer Vorahndungen erforderlich sei. Bereits die Zustellung von Bußgeldbescheiden könne eine ausreichende Warnwirkung entfalten. Damit bleibt die Messlatte für Fahrverbote hoch – auch für Dienstwagenfahrer.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) rät dazu, Verstöße ernst zu nehmen und bei wiederholten Regelmissachtungen eine Strategie zur Fahrerbelehrung zu entwickeln. Denn ein plötzliches Fahrverbot kann nicht nur für Betroffene, sondern auch für Unternehmen problematisch sein.