Handy am Steuer: Wann ist Umlegen erlaubt?

Handy am Steuer
Wann ist Umlegen erlaubt?

Handyverstoß oder nicht? OLG Karlsruhe entschied, dass das Umlegen des Smartphones während des Freisprechens erlaubt ist. Das Urteil wurde vom ADAC veröffentlicht.

Handy 2024
Foto: patpitchaya_GettyImages@viaCanva

Autofahrende, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, haben oft kreative Ausreden – meistens ohne Erfolg. Doch was ist, wenn das Smartphone nur woanders hingelegt wird? Genau diesen Fall klärte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Ein Fahrer nutzte seine Freisprechanlage und wollte das Handy lediglich an einen anderen Platz legen. Das Gericht entschied: Das Umlegen des Handys während des Freisprechens stellt keinen Handyverstoß dar.

Ausnahmeregelung: Freisprechen und Umlegen ist erlaubt

In dem Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 1 ORbs 33 Ss 151/23) wurde klargestellt, dass das Umlegen eines Handys während des Freisprechens kein Verstoß ist. Das Gericht gab einem Autofahrer recht, der gegen einen Bußgeldbescheid geklagt hatte. Er hatte über die Freisprechanlage telefoniert und das Smartphone dabei nur an eine andere Stelle im Auto gelegt – eine Handlung, die laut Gericht nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Kreative Ausreden bleiben oft ohne Erfolg

Viele Autofahrende versuchen, ihre Handyverstöße mit Ausreden zu entschuldigen – oft erfolglos. Das Urteil aus Karlsruhe zeigt jedoch, dass es klare Ausnahmen gibt. Solange das Gerät für die Freisprechfunktion verwendet wird und nur umgelegt wird, bleibt dies straffrei.