Geschwindigkeitsverstöße gehören zum Alltag vieler Dienstwagenfahrer – und damit auch die Frage, ob eine Messung tatsächlich korrekt war. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zeigt: Gerichte dürfen es sich nicht zu leicht machen. Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt, reicht der Verweis auf ein "standardisiertes Messverfahren" nicht aus, wenn das Gericht zuvor selbst Zweifel geäußert und ein Gutachten angeordnet hat.
OLG: Wer ein Gutachten einholt, muss es auch beachten
Im konkreten Fall war einem Autofahrer eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Das Amtsgericht verhängte 150 Euro Bußgeld – ordnete im Verfahren jedoch ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Messung mit dem Poliscan FM1 an. Für das OLG ein klares Zeichen, dass die Richterin selbst Zweifel an der Messzuverlässigkeit hatte.
Urteil ohne Hinweis aufs Gutachten – ein klarer Verstoß
Im schriftlichen Urteil tauchte das Gutachten jedoch nicht mehr auf. Stattdessen stützte sich das Gericht ausschließlich auf das standardisierte Messverfahren: Gerät geeicht, Beamter geschult, Bedienungsanleitung beachtet – damit sei alles korrekt. Für das OLG Brandenburg ein innerer Widerspruch: Wer eine Beweisaufnahme anordnet, darf ihr Ergebnis nicht ignorieren.
Warum die Entscheidung wichtig ist – gerade für Fuhrparks
Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte betonen, dass bei Geschwindigkeitsmessungen häufig Fehler auftreten können – etwa bei Aufbau, Ausrichtung oder Winkel des Geräts. Werden Toleranzen oder Vorgaben nicht eingehalten, kann das Messverfahren unbrauchbar sein. Gerade Fuhrparkleiter sollten daher bei unklaren Messungen Einsicht in Messprotokolle und Bedienungsanleitungen prüfen.
Was bedeutet "standardisiertes Messverfahren" überhaupt?
Ein solches Verfahren gilt grundsätzlich als zuverlässig, wenn Gerät und Methode vielfach erprobt und normiert sind. Deshalb müssen Gerichte nicht jede Messung neu hinterfragen – außer es gibt konkrete Einwände oder sie ordnen selbst eine weitergehende Prüfung an.
EU-weit häufige Streitfrage – und weiter relevant
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine saubere Beweiswürdigung bleibt. Wer ein Gutachten anfordert, darf sich nicht im Urteil dahinter verstecken, es sei am Ende doch nicht nötig gewesen.
Weiterführende Informationen: www.verkehrsrecht.de







