OLG Stuttgart: Zweimal geblitzt, eine Strafe

Gericht bestätigt Doppelbestrafungsverbot
Doppelt geblitzt – nur einmal bestraft

Wer kurz hintereinander zweimal geblitzt wird, kommt eventuell mit nur einer Strafe davon. Das OLG Stuttgart entschied, dass bei engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang nur eine Tat vorliegt.

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Ein Autofahrer wurde am 27. Oktober 2022 in Ludwigsburg innerhalb weniger Sekunden zweimal geblitzt: erst mit 80 km/h innerorts (erlaubt 50 km/h), dann mit 151 km/h außerorts (erlaubt 80 km/h). Eigentlich hätte er für beide Verstöße einzeln zahlen müssen – doch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied anders.

OLG Stuttgart: Zwei Verstöße, eine Tat

Das Gericht sah die beiden Tempoverstöße als eine einheitliche Tat, da sie in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang standen. Zudem ging es dem Fahrer offensichtlich darum, die Strecke möglichst schnell zurückzulegen – ein einheitliches Motiv.

Doppelbestrafungsverbot greift auch bei Bußgeldern

Laut Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots darf niemand für dieselbe Tat zweimal bestraft werden. Das OLG Stuttgart stellte klar: In Bußgeldverfahren gilt derselbe Tatbegriff wie im Strafrecht. Wenn mehrere Verstöße zeitlich, räumlich und innerlich verknüpft sind, dürfen sie nicht künstlich getrennt werden.

Urteil mit Signalwirkung für Autofahrer

Das Gericht betonte, dass Geschwindigkeitsverstöße im Gesamtkontext betrachtet werden müssen. Wer in ähnlicher Lage betroffen ist, sollte sich rechtlichen Rat holen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV rät dazu, einen Anwalt einzuschalten, um die eigenen Rechte optimal zu nutzen.