Regeln beim Parken: Die 10 größten Irrtümer

Regeln beim Parken
Die 10 größten Irrtümer

Parken ohne teure Missverständnisse: Oder, wussten Sie, dass das Freihalten eines Parkplatzes als Nötigung gilt? Der Automobilclub ACE räumt mit den zehn häufigsten Irrtümern rund ums Parken auf. Ein Überblick.

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Foto: AndriiBiletskyi_Bilanol/Teka77_GettyImages@viaCanva

Endlich! Eine freie Parklücke – doch das Schildwirrwarr ist unübersichtlich: „Mo-Sa 9-18 Uhr, nur mit Parkscheibe, max. 2 Stunden“, daneben ein weiterer Hinweis: „Eltern-Kind-Parkplatz“ … Diese Situation verunsichert die meisten Fahrer. Nun hat der Automobilclub ACE die wichtigsten Regeln rund ums Parken zusammengeführt:

1. Samstag zählt als Werktag

Häufig ist auf Schildern zu lesen, dass Parkflächen werktags kostenpflichtig sind. Dies bedeutet jedoch nicht nur Montag bis Freitag – auch der Samstag zählt als Werktag. Kostenloses Parken ist auf solchen Parkflächen daher nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen möglich.

2. Verkehrszeichen richtig deuten: Von oben nach unten lesen

Im Schilderwald verliert man schnell die Übersicht. Eine einfache Regel hilft: Schilder von oben nach unten lesen. So bedeutet etwa ein blaues Parkenschild mit Zusatzzeichen „Mo-Sa 9-18 Uhr“ und „Parken mit Parkscheibe, max. 2 Stunden“, dass werktags die Parkdauer begrenzt ist. Sonntags darf das Auto hingegen unbegrenzt abgestellt werden.

3. Supermarktparkplätze auch sonntags tabu

Supermarktparkplätze sind Privatgelände, und der Betreiber kann Regeln festlegen. Oft ist das Parken nur während des Einkaufs gestattet. Wer außerhalb der Öffnungszeiten parkt, etwa sonntags, riskiert ein Abschleppen.

4. Zettel nach Parkrempler? Unfallflucht!

Ein Zettel am Scheibenwischer reicht nach einem Parkrempler keinesfalls aus. Es ist notwendig, auf den Fahrzeughalter zu warten oder die Polizei zu informieren. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Unfallflucht und riskiert eine Freiheitsstrafe.

5. Parken nur in Fahrtrichtung

Entgegen der Fahrtrichtung zu parken ist laut Straßenverkehrsordnung verboten und erhöht das Unfallrisiko. Nur auf Einbahnstraßen ist das Parken auf beiden Seiten erlaubt. Querparken, wie es bei Microcars zu sehen ist, ist erlaubt, solange das Fahrzeug keine Verkehrsflächen blockiert.

6. Parkplatz freihalten ist strafbar

Parkplätze mit dem Körper oder Gegenständen freihalten ist in der Stadt oft zu beobachten, jedoch strafbar. Hier drohen Freiheitsstrafen wegen Nötigung. Für Umzüge sollte ein temporäres Halteverbot beantragt werden, statt eigenständig Schilder aufzustellen.

7. Defekter Parkautomat: Parkscheibe nutzen

Ist der Parkautomat defekt, darf man in der Regel mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe kostenfrei parken. Die Entfernung zum nächsten funktionierenden Automaten sollte zumutbar sein, Gerichte werten mehr als 150 Meter oft als unzumutbar.

8. Parkverbot auf Kanaldeckeln

Auf Kanaldeckeln ist Parken verboten, um im Notfall die Gas- oder Wasserversorgung zu gewährleisten. Bei Parkverstößen können bis zu 30 Euro Bußgeld fällig werden.

9. Halten auf dem Radweg ist verboten

Auch kurzes Halten auf dem Radweg ist nicht erlaubt und gefährdet Radfahrer. Schon eine dreiminütige Pause kann zu Bußgeldern führen. Nur in Notfällen darf der Schutzstreifen betreten werden.

10. Behindertenparkplätze, Eltern-Kind- und Frauenparkplätze sowie Lade-Parkplätze

Behindertenparkplätze sind nur für Berechtigte mit Parkausweis. Eltern-Kind- und Frauenparkplätze hingegen basieren auf Empfehlungen. Elektrofahrzeuge dürfen auf gekennzeichneten Ladeplätzen parken, jedoch nur während des Ladevorgangs.