Rotlicht trotz Grün: Urteil des BayObLG

BayObLG verschärft Rotlicht-Bewertung
Rotlichtverstoß trotz Grün an der Haltelinie

Auch nach dem Überfahren der Haltelinie bei Grün kann ein Rotlichtverstoß vorliegen. Entscheidend ist laut Deutschem Anwaltverein, ob der geschützte Kreuzungsbereich erreicht wurde oder das Fahrzeug, etwa infolge eines Rückstaus, noch davor zum Stillstand kam.

Rot zeigende Ampel an einer innerstädtischen Kreuzung bei starkem Verkehr und schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung
Foto: AleksandarNalbantjan_GettyImages@viaCanva

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass mit dem Überfahren der Haltelinie bei Grün alles geregelt ist. Kommt es jedoch zu einem Rückstau im Bereich hinter der Ampel, kann diese Annahme trügerisch sein. Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) zeigt, dass dies relevante Folgen für Bußgeldverfahren, Haftungsfragen sowie das Schadenmanagement haben kann.

Rotlichtverstoß trotz Überfahren der Haltelinie bei Grün möglich

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, kann ein Rotlichtverstoß auch dann vorliegen, wenn ein Fahrzeugführer bei Grün die Haltelinie überfährt, aufgrund eines Rückstaus hinter der Ampel zum Stillstand kommt und erst später in den Kreuzungsbereich einfährt.

Hinter der Ampel gestoppt, später in die Kreuzung gefahren

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Autofahrerin bei Grünlicht die für sie maßgebliche Haltelinie überfahren. Aufgrund stockenden Verkehrs kam sie jedoch im Bereich hinter der Lichtzeichenanlage zum Stehen, ohne nach den Feststellungen des Amtsgerichts bereits in den geschützten Kreuzungsbereich hineingeragt zu haben.

Stockender Verkehr in der Kreuzung

Als sich der Verkehr wieder bewegte, folgte sie dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht unmittelbar. Während der Querverkehr bereits mehrere Sekunden Grün hatte und mit unverminderter Geschwindigkeit in die Kreuzung einfuhr, verharrte sie weiter an ihrer Position. Erst danach bog sie nach rechts ab – und kollidierte mit einem bevorrechtigten Fahrzeug.

Gilt Rotlicht, obwohl ich bei Grün über die Haltelinie gefahren bin?

Nach Auffassung des BayObLG gilt ein Haltegebot vor der Kreuzung, wenn die Ampel auf Rot schaltet, nachdem ein Fahrzeugführer zwar bei Grün die Haltelinie überfahren, den Kreuzungsbereich jedoch noch nicht erreicht hat.

Haltelinie überfahren ≠ automatisch Rotlichtverstoß

Das Gericht stellte klar, dass das bloße Überfahren der Haltelinie bei Grünlicht für sich genommen noch keinen Rotlichtverstoß darstellt. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich das Fahrzeug beim Umschalten der Ampel bereits im geschützten Kreuzungsbereich befand oder noch davor.

Ampel nicht mehr sichtbar: Warum Fahrer trotzdem mit Rot rechnen müssen

Für die Praxis besonders relevant: Nach Ansicht des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer die Ampel zum Zeitpunkt des Anhaltens noch sehen kann. Wer hinter der Ampel zum Stillstand kommt, muss grundsätzlich mit einem Umschalten auf Rot rechnen.

Querverkehr läuft an: Indiz für bestehenden Rotlichtschutz

Insbesondere dann, wenn der Querverkehr bereits anläuft und mehrere Sekunden Grün hat, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass der Kreuzungsbereich durch das Rotlicht geschützt wird.

Was zählt zum geschützten Kreuzungsbereich?

Der durch Rotlicht geschützte Kreuzungsbereich beschränkt sich nicht ausschließlich auf den für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Fahrbahnbereich.

Fluchtlinien, Radwege und Fußgängerfurten entscheidend

Vielmehr wird der Kreuzungsraum durch die sogenannten Fluchtlinien bestimmt. Diese berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten, einschließlich vorhandener Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten und Radwege.

Warum die exakte Fahrzeugposition entscheidend ist

Für die Annahme eines Rotlichtverstoßes ist nach Auffassung des BayObLG zwingend erforderlich, die genaue Position des Fahrzeugs im Verhältnis zum Beginn des geschützten Kreuzungsbereichs festzustellen.

Ohne präzise Feststellungen keine Verurteilung

Nur wenn die örtlichen Gegebenheiten exakt beschrieben und die Fahrzeugposition eindeutig bestimmt sind, ist eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes rechtlich zulässig.

Typische Risikosituation im Stadtverkehr

Gerade bei stockendem Verkehr hinter der Ampel können sich Situationen ergeben, in denen Fahrer fälschlich von einer weiterhin bestehenden Freigabe ausgehen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)