Wer bei rot über die Ampel fährt, riskiert hohe Bußgelder und Fahrverbote. Doch für eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes sind exakte Messdaten entscheidend. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hob kürzlich das Urteil eines Amtsgerichts auf, weil es an den notwendigen Details zur Messung mangelte. Dem Fahrer, der gegen eine Strafe von 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot geklagt hatte, wurde zugestimmt, dass ohne genaue Feststellungen zur Haltelinie und Rotlichtdauer kein Schuldspruch erfolgen darf.
Details zur Ampel und Messung fehlen
In seinem Beschluss (Az.: 3 ORbs 330 SsBs 218/24) betonte das OLG Karlsruhe, dass das Amtsgericht Karlsruhe die Messdaten im Urteil nicht ausreichend dokumentiert habe. Die Annahme, dass der Fahrer die Haltelinie bei Rot überfahren habe, reichte nicht aus. Die technischen Details der Ampelanlage, insbesondere die Lage der Induktionsschleifen unter der Fahrbahn und die exakte Rotlichtdauer, waren im Urteil nicht aufgeführt. Das Gericht entschied, dass diese Informationen notwendig seien, um die Messung und die Dauer des Rotlichts nachvollziehbar zu prüfen.
Darauf weißt auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin, dass nur präzise dokumentierte Rotlichtzeiten und Haltelinienmessungen eine Verurteilung rechtfertigen. Insbesondere bei standardisierten Messverfahren mit Induktionsschleifen, wie sie häufig unter der Fahrbahn installiert sind, müssen Lage und technische Details genau dokumentiert werden, um die Rechtslage eindeutig zu klären.