Tempomat an, Gas geben und einfach rollen lassen – für einen Lkw-Fahrer wurde diese Bequemlichkeit richtig teuer. Weil er auf der A9 seinen Tempomat bewusst über die zulässigen 80 km/h hinaus auf 90 km/h eingestellt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Eilenburg am 4. Juni 2024 zu einem Bußgeld von 300 Euro. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlichte das Urteil und erläutert: Ohne Vorsatz wären es nur 140 Euro gewesen.
Tempomat-Daten als Beweismittel vor Gericht
Der Fahrer war mehr als fünf Minuten lang mit konstanter Geschwindigkeit unterwegs – 7,7 Kilometer bei 90 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz ergaben die Kontrollgeräte 84 km/h – und das mit Anhänger, wo eigentlich bei 80 km/h Schluss ist. Der Tempomat war klar programmiert, das Gericht sah darin den Beweis für vorsätzliches Handeln.
Gericht: Ohne Tempomat kaum konstant möglich
Laut Urteil konnte die gleichmäßige Geschwindigkeit nur durch einen aktivierten Tempomat erreicht werden. Ein Mensch könne das auf Dauer nicht manuell halten. Deshalb sah das Gericht keinen Zweifel am Vorsatz – und verschärfte das Bußgeld.
Vorbelastung spielte bei Strafmaß mit
Der Fall war damit aber noch nicht abgeschlossen: Der Fahrer war bereits vorher auffällig geworden. Diese Voreintragung floss ebenfalls ins Urteil ein und rechtfertigte laut Richter die 300 Euro Strafe – statt der 140 Euro, die bei einer fahrlässigen Übertretung fällig gewesen wären.