Die Plastikkarte darf künftig zu Hause bleiben, zumindest solange man in Deutschland unterwegs ist. Ab Ende November soll sich der Führerschein auf dem Smartphone speichern lassen und bei Verkehrskontrollen als Nachweis reichen. Nach dem Fahrzeugschein ist er damit das nächste Dokument, das aufs Handy wandert. Die ADAC-Juristen erklären, was Autofahrer dabei beachten müssen.
Ohne Ausweis-PIN geht nichts
Bevor der Führerschein aufs Handy kommt, müssen sich Fahrer online ausweisen. Dafür brauchen sie die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises und die zugehörige PIN. Danach lässt sich der Führerschein über die kostenlose i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts digital hinterlegen.
Der digitale Führerschein gilt vorerst nur in Deutschland. Wer ins Ausland fährt, muss die Karte also weiter einstecken. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht zwar auch einen europaweit gültigen digitalen Führerschein vor. Bis der tatsächlich genutzt werden kann, dauert es laut ADAC aber noch einige Jahre.
Wer will, bleibt bei der Karte
Pflicht ist die digitale Variante nicht. Sie ergänzt den Kartenführerschein, ersetzt ihn aber nicht. Wer lieber beim klassischen Dokument bleibt, kann das ohne Einschränkung tun. Bei Kontrollen in Deutschland sollen künftig beide Nachweise ausreichen.
Der ADAC begrüßt den Schritt und sieht darin einen weiteren wichtigen Baustein bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Der Club knüpft aber Bedingungen daran: Die Nutzung müsse freiwillig bleiben und die Karte weiter uneingeschränkt gelten. Außerdem müssten Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein, und die App müsse zuverlässig funktionieren.







