Führerscheinkontrolle: DVR warnt vor Lockerung

Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
DVR warnt vor Lockerung der Kontrollen

Die regelmäßige Führerscheinkontrolle ist in vielen Fuhrparks gängige Praxis. Künftig könnte sie weitgehend entfallen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hält das für riskant – und bezweifelt, dass die Neuregelung Unternehmen tatsächlich entlastet.

Bundesrat in Berlin: Die geplante Neuregelung der Führerscheinkontrolle betrifft Firmenwagen und betriebliche Fuhrparks.
Foto: © Daniela Stanek, DVR

Wer einen Firmenwagen oder ein anderes betriebliches Fahrzeug fährt, braucht eine gültige Fahrerlaubnis. Unternehmen kontrollieren die Führerscheine ihrer Fahrer deshalb regelmäßig und dokumentieren die Prüfung. Häufig erfolgt die Kontrolle zweimal im Jahr. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieses halbjährliche Intervall allerdings nicht.

Weitere Kontrollen nur noch bei konkretem Anlass

Mit dem geplanten Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich sollen diese Kontrollen neu geregelt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Halter die Fahrerlaubnis vor der erstmaligen Überlassung eines Fahrzeugs prüft. Weitere Kontrollen wären anschließend nur noch bei einem konkreten Anlass erforderlich. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 25. September im ersten Durchgang beraten. In Kraft ist die geplante Regelung damit noch nicht. Zunächst muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden.

111.000 Fälle: DVR warnt vor Sicherheitsrisiko

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt davor, die regelmäßigen Kontrollen aufzugeben. DVR-Präsident Manfred Wirsch fordert, die Lockerung zu stoppen oder ein verbindliches Kontrollintervall festzulegen. Verliert ein Mitarbeiter nach der ersten Prüfung seine Fahrerlaubnis und informiert den Arbeitgeber nicht, könnte das unbemerkt bleiben.

Nach Angaben des DVR wurden 2025 rund 111.000 Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis registriert. In einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer nannten 20 Prozent der Befragten berufliche Nachteile oder die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes als Grund für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wann wird eine neue Kontrolle fällig?

Der Gesetzentwurf nennt bestimmte Anlässe für eine erneute Kontrolle, etwa wenn ein Führerschein verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde. Der DVR sieht dabei ein praktisches Problem: Unternehmen haben keinen direkten Zugriff auf das Fahrerlaubnisregister und müssen von solchen Fällen erst erfahren. Auch der Bundesverband Betriebliche Mobilität hatte bereits kritisiert, dass für Fuhrparks unklar bleiben kann, wann eine erneute Kontrolle nötig ist.

Bestehende Kontrollprozesse vorerst beibehalten

Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sollten Unternehmen ihre bestehenden Kontrollprozesse beibehalten. Auch die Halterverantwortung bleibt bestehen: Fahrzeuge dürfen nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis überlassen werden.

Elektronische Systeme und Apps können den Aufwand bereits heute reduzieren. Sie dokumentieren die Kontrollen und erinnern Fahrer automatisch an anstehende Prüfungen. Der DVR sieht deshalb nur begrenztes Potenzial für einen weiteren Bürokratieabbau.

Digitaler Führerschein soll Prüfungen erleichtern

Künftig könnten digitale Nachweise die Führerscheinkontrolle erleichtern. Die gesetzlichen Grundlagen für den digitalen Führerschein wurden bereits geschaffen. Sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, soll er auf dem Smartphone verfügbar sein. Der DVR verweist außerdem auf die europäische EUDI-Wallet. Zusammen mit dem digitalen Führerschein könnte sie künftig automatisierte Prüfverfahren ermöglichen.