Innenraumkamera im Auto: Was ADDW darf

Fahrerüberwachung: Datenschützer geben Entwarnung
Innenraum-Kamera schaut mit: Was erlaubt ist

Seit Juli müssen alle neu zugelassenen Autos eine Kamera an Bord haben, die Blick und Kopfhaltung des Fahrers überwacht. Kritiker fürchten Überwachung, Datenschützer sehen kein grundsätzliches Problem – Ärger droht trotzdem.

Innenkamera oder Sensorik am Dachbereich des Mitsubishi Eclipse Cross nahe der Frontscheibe.
Foto: Nicole Holzer

Ein kurzer Blick zur Seite, ein Griff zum Radio, ein Wort mit dem Kind auf der Rückbank – und schon piept es. Seit diesem Sommer beobachtet in jedem neu zugelassenen Auto eine kleine Kamera im Cockpit, wohin der Fahrer schaut. Was nach Überwachung klingt, ist inzwischen Pflicht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sehen Deutschlands oberste Datenschützer darin aber kein grundsätzliches Datenschutzproblem. Zum echten Ärgernis kann die Technik laut dpa trotzdem werden – nämlich dann, wenn sie zu empfindlich reagiert.

Das System heißt Advanced Driver Distraction Warning, kurz ADDW, und prüft mit Kamera und Infrarotsensoren, ob der Fahrer auf die Straße schaut oder länger abgelenkt ist. Erkennt es ein Risiko, warnt es optisch oder akustisch.

Was die Innenraumkamera erfassen darf

Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit widersprach laut dpa der Sorge, die Innenraumüberwachung sei per se unzulässig. Entscheidend sei, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und direkt nach der Verarbeitung gelöscht werden müssen. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, so die dpa.

Auch die EU selbst setzt der Technik enge Grenzen: Das System darf die Kamera nutzen, aber nicht feststellen, wer am Steuer sitzt – eine biometrische Identifizierung ist verboten. Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Warnung gebraucht werden, und die Verarbeitung muss in einem geschlossenen System im Fahrzeug selbst stattfinden. An Hersteller, Versicherer oder Behörden dürfen die Aufnahmen für die ADDW-Funktion nicht übermittelt werden. Die Landesdatenschutzbehörden können kontrollieren, ob sich Hersteller daran halten, und bei schweren Verstößen notfalls einschreiten.

Seit Juli ist die Fahrerüberwachung Pflicht

Für neu typgenehmigte Fahrzeuge gilt die Pflicht bereits seit dem 7. Juli 2024. Seit dem 7. Juli 2026 muss grundsätzlich jedes neu zugelassene Fahrzeug der betroffenen Klassen – also nicht nur Pkw, sondern auch leichte Nutzfahrzeuge – mit ADDW ausgestattet sein. Nach jedem Motorstart ist das System automatisch wieder aktiv; vorübergehend lässt es sich zwar abschalten, dauerhaft deaktivieren aber nicht. Genau das sorgt in sozialen Medien für Spott – Stichwort „Big Brother fährt mit“.

Verhindert ADDW tatsächlich Unfälle?

Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik hält solche Aufmerksamkeitswarner laut dpa grundsätzlich für sinnvoll: Feldstudien zeigten, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Ob sie aber tatsächlich Unfälle verhindern, sei bislang nicht abschließend belegt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass zehn bis 30 Prozent der Verkehrsunfälle in Europa mit Ablenkung zusammenhängen – Smartphone-Nutzung am Steuer gilt als besonders großes Risiko. Neben ADDW schreibt die EU deshalb unter anderem auch Notbremsassistenten, Rückfahrkameras, Reifendruckkontrolle und Unfalldatenspeicher vor.

Die Mehrkosten sind überschaubar: Für ADDW allein rechnen Experten laut dpa mit 100 bis 150 Euro je Fahrzeug. Zusammen mit den übrigen Pflichtsystemen und dem Schutz vor Cyberangriffen können sich die Aufpreise ab Werk aber auf 800 bis 1.500 Euro summieren.

Die Kamera erkennt Blicke auch bei Dunkelheit

Die Infrarottechnik funktioniert laut dpa auch bei Dunkelheit und kann theoretisch sogar durch Sonnenbrillen hindurch erkennen, wohin der Fahrer schaut. Manche Hersteller ergänzen zusätzlich Radarsensoren im Innenraum, um etwa zu erkennen, ob nach dem Abstellen noch ein Kind im Auto sitzt. Diese sogenannte Child Presence Detection gehört jedoch nicht zur allgemeinen ADDW-Pflicht.

Warum empfindliche Systeme Fahrer nerven

Ob Fahrer das System akzeptieren, hängt stark von der Abstimmung ab. Die Software muss unterscheiden, ob jemand kurz in den Rückspiegel schaut, das Navi bedient oder wirklich über längere Zeit abgelenkt ist. Nach Angaben der dpa reagieren manche Systeme sehr sensibel: Schon ein kurzer Blick zum Bildschirm oder nach hinten zu den Kindern kann eine Warnung auslösen. Tester beschreiben das teils als ermüdend und frustrierend.

Verschärft wird das Problem durch die Bedienkonzepte moderner Autos selbst: Immer mehr Funktionen wandern in Untermenüs großer Touchscreens. Wer dort Temperatur, Sitzheizung oder Radiosender sucht, wird vom Fahrzeug quasi zum Wegschauen gezwungen – und kassiert anschließend prompt die Ablenkungswarnung.

Vision Zero: Das Sicherheitsziel der EU

Die Fahrerüberwachung ist Teil der europäischen Verkehrssicherheitsstrategie „Vision Zero“. Bis 2030 will die EU die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten halbieren, bis 2050 sollen möglichst keine Menschen mehr im Straßenverkehr sterben. Der Datenschutz dürfte dabei kaum das größte Problem der Innenraumkameras sein. Entscheidend wird sein, wie treffsicher die Systeme arbeiten. Warnen sie nachvollziehbar und nur bei echter Ablenkung, können sie die Sicherheit erhöhen. Piept es dagegen bei jedem kurzen Seitenblick, werden viele Fahrer wohl zuerst nach dem Ausschalter suchen.